Arbeiten an und um Gräber nur mit behördlicher Genehmigung

Friedrichsthal · In den vergangenen Monaten musste vermehrt festgestellt werden, dass Grabstätten auf den Friedhöfen in Bildstock und Friedrichsthal ohne die erforderliche Genehmigung mit Einfassungen, Randsteinen, Trittplatten oder einfachem Stein- beziehungsweise Splittmaterial eingefasst wurden. Viele dieser Maßnahmen entsprechen nicht der geltenden Friedhofssatzung, deren Ziel es unter anderem ist, eine möglichst einheitliche Gestaltung der jeweiligen Grabfelder und Grabflächen zu erreichen. Das meldet die Stadtpressestelle.

Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen (Denkmälern) bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung, heißt es weiter. Auch provisorische Grabmale sind zustimmungspflichtig. Die Zustimmung ist vor der Anfertigung oder der Veränderung der Grabmale mit Vorlage einer entsprechenden Zeichnung durch einen zugelassenen Steinmetzbetrieb einzuholen. Zu den Grabmalen gehören auch die Einfassungen.

Die Stadt weist auch darauf hin, dass auch alle Arbeiten an Grabstätten in diesen Bereichen (Denkmal und Einfassungen, Veränderungen) nur durch zugelassene Steinmetzbetriebe und nach Zustimmung der Friedhofsverwaltung erfolgen dürfen, die Errichtung von Einfassungen von privater Seite ist nicht zulässig. Ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Friedhofspersonal wird daher dringend empfohlen, so die Angaben weiter.

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