Wenn Rettungsdienste ihren Weg nicht finden

Friedrichsthal · Um bei Gefahr ohne Zeitverlust zum Einsatzort zu gelangen, brauchen Helfer gut lesbare Hausnummernschilder

(red) Das Baugesetzbuch schreibt in Paragraf 126 Absatz 3 vor, dass der Eigentümer sein Grundstück mit der von der Kommune festgesetzten Nummer zu versehen hat. Alle privat oder gewerblich genutzten oder nutzbaren Grundstücke erhalten daher eine Hausnummer. Diese Nummern müssen einwandfrei lesbar sowie zur Straße hin neben oder über dem Gebäudeeingang befestigt sein. Sie sind zusätzlich an der zur Straße gelegenen Gebäudewand oder Einfriedung des Grundstückes anzubringen, wenn der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite liegt. Das teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Hausnummer ist unmittelbar am Eingang zum Grundstück anzubringen, wenn sie an der Gebäudewand vom Gehweg aus nicht deutlich zu erkennen ist.

Jeder Grundstückseigentümer sollte das Anbringen der Hausnummer nicht nur als eine lästige Pflicht ansehen, sondern bedenken, dass die Arbeit von Polizei , Feuerwehr und Rettungsdiensten ohne angebrachte Hausnummern sehr beeinträchtigt wird.

Gefährlich oder sogar lebensbedrohend wird es, wenn sich die Rettungskräfte im Notfall nur schlecht bzw. mit Zeitverzögerung orientieren können, weil Hausnummernschilder nicht erkennbar sind oder ganz fehlen. Die Stadtverwaltung Friedrichsthal bittet daher alle Eigentümer von Grundstücken, im eigenen Interesse zu überprüfen, ob ihre Hausnummer gut lesbar und sichtbar angebracht ist.

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