Gemeinde Schiffweiler moniert Fehler beim Turnier-Veranstalter

Schiffweiler · Im Nachklang zum Fußballturnier der FSG Schiffweiler , das am Sonntag in der Mühlbachhalle stattfand, hat sich die Gemeinde Schiffweiler jetzt zu Wort gemeldet (SZ vom 18. Januar: "Volle Halle beim A-Klassen-Cup"). Der Verein hatte mitgeteilt, dass das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler kurzfristig den gewohnten Essen- und Getränkeverkauf im Hallenfoyer untersagt habe. Diese Darstellung sei nicht korrekt, teilt der Beigeordnete Dietmar Theis mit. Vielmehr habe das Ordnungsamt dem Verein nach Kenntnis der Veranstaltung mitgeteilt, dass nach dem seit 2011 geltenden saarländischen Gaststättengesetz für den Verzehr von Speisen oder Getränken eine Anzeige des vorübergehenden Gaststättenbetriebes erforderlich sei. Diese Anzeige sei üblicherweise vier Wochen vor der Veranstaltung zu erstatten. In einem Telefonat sei der Vorsitzende Bernd Bodtländer darüber ausführlich informiert und gebeten worden, diese Anzeige noch kurzfristig zu erstatten.

Weiter heißt es in der Stellungnahme der Gemeinde: "Dem Verein musste in Übereinstimmung mit der Versammlungsstättenverordnung der Verkauf im Foyer der Halle untersagt werden, da die Flure und das Foyer zu den Rettungswegen gehören. In Flucht- und Rettungswegen dürfen solche Verkaufsstände nicht aufgestellt werden. Hier steht die Sicherheit der Besucher im Vordergrund, zumal Nebenräume für den Verkauf zur Verfügung stehen und standen." Das Ordnungsamt sei dem Verein sogar noch entgegengekommen. Denn gemäß dem saarländischen Gaststättengesetz hätte der Verkauf komplett untersagt werden müssen. Im Interesse einer guten Zusammenarbeit sei darauf aber verzichtet worden.

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