Freispruch für Arzt und Personal im Pflegeheim-Prozess

Neunkirchen · Das Amtsgericht Neunkirchen hat gestern einen Facharzt für Chirurgie und zwei Mitarbeiterinnen eines Pflegeheimes vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die Anklageschrift hatte den Betroffenen ursprünglich vorgeworfen, im Sommer 2012 einen damals 55 Jahre alten, bettlägerigen Patienten in einem Pflegeheim in Spiesen vernachlässigt zu haben.

Der schwer kranke Mann sei deshalb viel zu spät in eine Klinik überwiesen worden, wo die Ärzte schwere Druckgeschwüre an Fersen, Steißbein und Schulterblättern feststellten, die sofort mehrfach operiert werden mussten.

Nach dem ausführlichen Gutachten des Gerichtsmediziners vor Gericht war dieser Vorwurf nicht mehr zu halten. Der Gutachter bescheinigte dem Altenheim, dass es den Verlauf der Erkrankungen des Patienten und deren Behandlung akribisch und umfassend auch mit Fotos dokumentiert habe. Demnach habe der zwischenzeitlich verstorbene Mann wegen seiner diversen Erkrankungen ein extrem hohes Risiko für solche Druckgeschwüre gehabt. Dieses Risiko habe sich realisiert. Die Geschwüre bei dem bettlägrigen Patienten seien deshalb kein Beweis für Fehler in der pflegerischen oder medizinischen Betreuung. Solche Fehler seitens der Angeklagten lägen nicht vor. Auch eine Klinik hätte bis zum Zeitpunkt der Überweisung nicht mehr machen können als das Heim. Im Anschluss an dieses Gutachten beantragten Staatsanwaltschaft und Verteidigung jeweils Freispruch für die Angeklagten.

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