„Ein absolut nicht zeitgemäßer Standort“

Neunkirchen · Es sind viele Punkte, die in einem von Globus in Auftrag gegebenen Gutachten zum Standort in Neunkirchen kritisiert werden. Nun hat sich der Konzern in einem Schreiben zu den Vorwürfen geäußert.

Die Größe des Einzugsgebietes für den geplanten Globus-Standort war eines der Themen, die bei einer Pressekonferenz am Montag in der Stummschen Reithalle im Mittelpunkt standen (wir berichteten). Geladen hatten ein Bündnis Neunkircher Einzelhändler - die City-Initiative - sowie die Gewerbevereine Illingen, Merchweiler und Wemmetsweiler, um gemeinsam auf die aus ihrer Sicht negativen Auswirkungen auf den Handel bei einer Globus-Ansiedlung in Neunkirchen aufmerksam zu machen.

In einem von Globus in Auftrag gegebenen Gutachten sei von 340 000 Einwohnern im Einzugsgebiet die Rede, erklärte Halina Gebert von der unabhängigen Hamburger Kommunalberatung "Dr. Lademann und Partner", die im Auftrag der Gemeinde Illingen ein Gutachten zur gleichen Thematik erstellt hat. "Deutlich zu groß" sei das Einzugsgebiet, fand Gebert. Dies sei ein "maßgeblicher Faktor", der zu einer künstlich höheren Verteilung des Vorhabenumsatzes auf "mehreren Schultern" führe. So wirkten die Nachteile für das Umland nur gering. Das Hamburger Gutachten geht dagegen von etwa 270 000 Einwohnern im Einzugsgebiet aus.

Der anvisierte Standort im Gebiet Betzenhölle, in nicht integrierter Lage, "auf der grünen Wiese", sei absolut nicht mehr zeitgemäß. "Ich kenne keinen vergleichbaren Fall, wo so etwas noch machbar ist", betonte die Hamburger Gutachterin. Ein Standort fernab von Siedlungen und den dortigen Fachmärkten sei ein ganz klarer Bruch mit dem Integrationsgebot. Dieses verlangt, dass Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten entweder innerhalb eines zentralen Versorgungsbereichs oder aber in unmittelbarer Nähe dazu errichtet werden. Der zu erwartende Umsatz bei Globus gehe deutlich zulasten der Innenstadt und den Umlandkommunen, besagt das Gutachten .

Was die Landesplanung betrifft, verstoße der Bau des SB-Warenhauses gegen mehrere Gebote. So auch gegen das sogenannte Kongruenzgebot: Das Einzugsgebiet, bemessen mit 270 000 Einwohnern, überschreite den sogenannten mittelzentralen Verflechtungsbereich (101 205 Einwohner) deutlich. Das heißt, es kämen nur 37 Prozent der Einwohner aus dem Verflechtungsbereich, 63 Prozent von außerhalb. Hinnehmbar seien 30 Prozent.

Globus hat mittlerweile in einem Schreiben auf die Kritik an dem Gutachten reagiert. Darin heißt es, das Gutachten zu den Folgen einer Globus-Ansiedlung für den ansässigen Einzel handel im Einzugsgebiet von Neunkirchen sei Bestandteil einer umfangreichen Standortprüfung. In Abstimmung mit der saarländischen Landesplanung habe Globus im vergangenen Jahr diese Verträglichkeitsanalyse in Auftrag gegeben. Diese Abstimmung sei umso wichtiger, da das Gutachten Bestandteil des gesetzlich geregelten Raumordnungsverfahrens sei und in diesem Rahmen einer umfassenden Prüfung unterzogen werde. Hier und im darauffolgenden Bebauungsplan-Verfahren hätten dann die Umlandgemeinden die Möglichkeit, zu diesem Gutachten eine Stellungnahme abzugeben beziehungsweise Widerspruch einzulegen. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens sei in einem ersten Schritt daran gebunden, dass dem Naturschutzgroßprojekt Lik Nord durch eine mögliche Ausgliederung der Fläche keine Fördergelder verloren gehen. Wörtlich heißt es weiter: "Erst dann wird eine mögliche Globus-Ansiedlung im Rahmen eines Planverfahrens geprüft, und erst dann werden auch die entsprechenden Gutachten von Bedeutung."

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