Hinterlieger zahlen Straßenreinigung mit

Neunkirchen · Ein Neunkircher ärgert sich über eine Gebühr, die er zahlen muss: die Hinterliegergebühr. Er sieht sich übervorteilt, die Stadt hingegen verteidigt ihr Vorgehen. Entgegen dem Vorwurf, mehrere Anlieger würden für ein und denselben Straßenabschnitt zahlen, spricht sie vom Kostendeckungsprinzip.

Gebührenbescheide machen selten Spaß. Die sogenannte Hinterliegergebühr macht da keine Ausnahme. Ganz im Gegenteil - sie sorgt für so manchen Verdruss. Der Neunkircher Alfred Dörrenbächer etwa spricht von einer seltsamen Gebühr und einem unsinnigen Abrechnungsmodus. Dörrenbächer wohnt in der Straße Im Altseiterstal. Deren Besonderheit: Von der Straße zweigen kleine Stichstraßen ab mit mehreren bebauten Grundstücken. Nur das erste Haus steht an der Straße, die weiteren sind Hinterlieger. Und damit kommt die gleichnamige Gebühr zum Tragen. Die zahlt jeder für sein Grundstück, egal, ob er jetzt direkt vor der eigenen Haustür die Straße hat und somit vom Straßendienst der Stadt profitiert oder nicht. Dörrenbächer spricht von einer Gebühr in unangemessener Höhe. Bei den 8er-Häuserreihen werden nach seinen Worten 40 Straßenmeter für jeden der Anwohner berechnet. Die kleinen Seitenwege - nach Auskunft der Stadtverwaltung handele es sich auch bei denen um richtige Straßen im Sinne der Straßenverkehrsordnung - würden weder gesäubert noch im Winter von Schnee und Eis befreit. Zahlen müssten die Anlieger dennoch. Und das nach seinem mathematischen Verständnis nicht zu knapp: acht Anlieger mal 40 Meter Straße entspreche ja nun einmal einer Gebühr für 320 Straßenmetern pro Häuserreihe. Davon gibt es fünf in diesem Bereich des Altseiterstals.

Das Rathaus holt etwas weiter aus, um die Hinterlieger-Problematik zu erläutern. Es gebe eine Vielzahl unterschiedlich gelagerter Fälle in diesem Zusammenhang. Die Pressestelle schreibt: "Grundsätzlich sind alle Grundstücke zu Straßenreinigungsgebühren heranzuziehen, denen ein Vorteil durch die Straßenreinigung entsteht. Bei der Verteilung der Gebühren werden alle bevorteilten Grundstücke berücksichtigt, unabhängig davon, ob ein Grundstück angrenzt oder nicht." Die Erschließung des Grundstücks durch die Straße sei indes Voraussetzung, der Zugang zum Grundstück über die Straße müsse rechtlich und faktisch möglich sein. Grenze ein Grundstück nicht unmittelbar an eine gereinigte Straße an, so handelt es sich um ein sogenanntes "Hinterliegergrundstück".

Die Kreisstadt hat eine Straßenreinigungssatzung. Die regelt, wie die Bemessungsgrundlage eines jeweiligen Grundstücks im Einzelfall zu ermitteln ist. Dabei, geht das Rathaus auf das Rechenexempel Dörrenbächers ein, sei die Bemessungsgrundlage (Frontmeter) nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der gekehrten Meter vor den jeweiligen Grundstücken: "Sie ist vielmehr ein Verteilungsmaßstab an den Gesamtkosten der Straßenreinigung.

Möglicherweise liegt die Vermutung nahe, die Kreisstadt Neunkirchen würde die Kosten für die Straßenreinigung eines Straßenabschnittes mehreren Grundstückseigentümern in Rechnung stellen. Die entstandenen Kosten werden jedoch lediglich nach dem Kostendeckungsprinzip auf alle durch die Straßenreinigung bevorteilten Grundstückseigentümer verteilt." Der Anwohner im Altseiterstal ist der Meinung, die Stadt habe passende kleine Säuberungs- und Räumfahrzeuge , die in den Stichstraßen eingesetzt werden könnten. Das Rathaus verneint: "Die Zuwegung zum Anwesen des Herrn Dörrenbächer wird nicht gereinigt, da eine Reinigung für die Kehrmaschine schon aufgrund ihrer Größe nicht möglich wäre, ganz abgesehen von einer Wendemöglichkeit." Ließen sich die Wege zu den Häusern reinigen, würde es keine Veranlagung als Hinterlieger geben.

Es dürfte Alfred Dörrenbächer kein Trost sein, aber wer sich unter den Stichworten Hinterlieger und Gebühr auf Recherche begibt, der findet von dem Blieskasteler Örtchen Wolfersheim bis in den Ruhrpott Fälle, in denen Bürger sich gegen die Hinterliegergebühr gewehrt haben. Offenbar mit bescheidenem Erfolg. Bei einem Fall in Mülheim ging es um eine unerschlossene Wiese hinter dem Grundstück. Der Mül-heimer hat laut Westdeutscher Allgemeiner Zeitung (WAZ) vor Gericht verloren.

Den Hinweis bekamen wir von Alfred Dörrenbächer aus Neunkirchen . Für Sprachnachrichten aufs Band nutzen Sie die Telefonnummer (06 81) 5 95 98 00, oder schicken Sie alles an unsere E-Mail-Adresse: leser-reporter@sol.de oder unser Onlineformular.

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