“Spielen stellt eine konkrete Gefährdung dar.“

Neunkirchen · Es gibt so einiges, das in Neunkirchen verboten ist, wie etwa das Ballspielen auf dem Lübbener Platz. Die Stadt begründet dies.

 Wenn sich Kinder auf dem Lübbener Platz den Ball zuschießen, gefährdet das den Verkehr, findet die Stadt. Foto: Prams

Wenn sich Kinder auf dem Lübbener Platz den Ball zuschießen, gefährdet das den Verkehr, findet die Stadt. Foto: Prams

Foto: Prams

Gleich mehrere Mitteilungen der Stadt Neunkirchen befassten sich in den letzten Tagen mit Verboten: Dass es verboten ist, auf der neuen Freifläche im Bereich der ehemaligen Keksdose zu parken und dass ein versenkbarer Poller uneinsichtige Autofahrer künftig daran hindern wird, ließ die Stadt wissen. Was durchaus nachvollziehbar ist, denn Plätze zuparken ist in der Tat entbehrlich.

Weiter war zu erfahren, dass Mitarbeiter der Citywache im Bereich des Lübbener Platzes regelmäßig gegen ballspielende Kinder und Jugendliche einschreiten müssten. Auch stelle das am Bodensitzen und Rauchen einer Shisha ein unerlaubtes Verhalten dar, das im Bereich der Fußgängerzone bereits durch die Streife der Citywache unterbunden wurde. Und es wurde darauf hingewiesen, dass es unerlaubt sei, am Furpacher Weiher auf der Wiese zu grillen. Anlieger hätten sich beschwert.

Die SZ hörte im Neunkircher Rathaus nach, ob denn all diese Einschränkungen für die Bürger wirklich notwendig seien und ob es Alternativen, beispielsweise für Griller und Ballspieler, gebe.

"Dass es in Neunkirchen jede Menge Möglichkeiten der Freizeitgestaltung auch im Freien gibt, ist ja bekannt. Bekannt ist aber auch, dass dabei die Einhaltung von Sicherheit und Ordnung logischerweise eine Rolle spielt", schreibt die Stadtpressestelle als Antwort auf die entsprechende Anfrage der SZ.

Die Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Kreisstadt Neunkirchen formuliere auf der Grundlage des saarländischen Polizeigesetzes Ge- und Verbote im öffentlichen Raum, um Gefahrenlagen zu verhindern. Und hierzu zähle eben auch das Verbot des Anfachens und Unterhaltens von offenem Feuer in den öffentlichen Anlagen, so die Stadtverwaltung weiter.

Dieses Verbot mache auch wirklich Sinn. Denn es soll verhindern, dass es zu Brandschäden in den Anlagen kommt, dass sich Feuer ausbreiten, dass Personen durch unsachgemäßen Umgang mit Zündstoffen oder dem Feuer zu Schaden kommen.

Die Straßenverkehrs-Ordnung verbietet Sport und Spiel auf öffentlichen Straßen.

Ergänzend empfehlen die Verwaltungsvorschriften, in Wohnstraßen gegen spielende Kinder nicht einzuschreiten. "Hingegen stellt das Spielen, insbesondere Ballspiele, am Lübbener Platz eine konkrete Gefährdung dar. Nicht nur werden die Passanten in der Nutzung der Fußgängerzone unzulässig eingeschränkt, es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Ball in den fließenden Verkehr (Lindenallee, Bahnhofstraße) gelangt, so ein Unfall verursacht wird. Auch können Schäden bei den Warenauslagen, an Gebäuden oder Verletzungen bei Passanten nicht ausgeschlossen werden", schreibt Pressesprecher Markus Müller.

Die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes setzten hier also lediglich geltendes Recht durch, aber "ganz sicher auch mit Augenmaß und bürgernah".

Das Niederlassen zum Shisha-Rauchen im öffentlichen Verkehrsraum, hierzu zählt auch die Fußgängerzone, stellt, so die Verwaltung, eine Sondernutzung dar, da hierdurch der sogenannte Allgemeingebrauch durch die Fußgänger eingeschränkt werde. Die Stadtverwaltung erlaubt einen solchen störenden Eingriff in der Fußgängerzone nicht.

Ballspiele, Grillen oder Shisha-Rauchen seien Freizeitbeschäftigungen, die überwiegend mit und bei Freunden/Bekannten stattfinden, also im Privaten. Kindern und Jugendlichen stünden für Ballspiele neben den zahlreichen Angeboten hiesiger Vereine die verschiedenen Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet zur Verfügung, im Wagwiesental sogar eine Skaterbahn. Für Grillfeste gibt es im Landkreis Neunkirchen verschiedene Örtlichkeiten, so bietet beispielsweise der Prießnitz Verein am Campingplatz Volkssonnengarten zwei Grillhütten zur Anmietung an, verweist Markus Müller auf legale Möglichkeiten.

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