Zuschuss-Streit: Rathaus legt Zahlen vor

Illingen · Sind Zuschüsse fürs Illinger Höll-Gelände verloren gegangen? Rathaus und Ministerium erläutern den Fall.

 Auf dem ehemaligen Höll-Gelände ist seit Monaten viel Bewegung. Archiv-Foto: Anika Meyer

Auf dem ehemaligen Höll-Gelände ist seit Monaten viel Bewegung. Archiv-Foto: Anika Meyer

Foto: Anika Meyer

In der Illinger Kommunalpolitik geht es schon mal hoch her. Jüngst hat Sozialdemokrat Guido Jost CDU-Bürgermeister Armin König in die Mangel genommen: Königs Anti-Globus-Kampf schade der Gemeinde (die SZ berichtete). Und das nicht nur im Allgemeinen, sondern ganz konkret. Bei all seinen Bemühungen, eine Warenhaus-Ansiedlung in der Neunkircher Betzenhölle zu verhindern, habe der Verwaltungschef das Großprojekt im eigenen Ort, die Entwicklung des ehemaligen Höll-Geländes, aus den Augen verloren. Erste Zuschüsse für den Wegebau seien schon verloren.

Das will Bürgermeister König nicht unkommentiert lassen. Im Rathaus hat er mit Andrea Berger vom Bauamt seine Sicht der Dinge vorgestellt. Bewaffnet mit Aktenordnern und einem großen Plan, der die finanziellen Bewegungen für das Bauprojekt darstellt. In einem Punkt herrscht Übereinstimmung: Bei den Planungen für einen neuen Weg zwischen Poststraße und Braugasse hat das Land nicht alle Rechnungen beglichen, die seitens der Gemeinde eingereicht worden sind. Doch damit, so König, sei der Gemeinde keine Förderung weggebrochen. Er könne keine Nachlässigkeit entdecken. Andrea Berger erklärt: "Wir reden hier über einen Nachtrag für das Stundenkontingent innerhalb einer genehmigten Planung." Im Februar 2016 sei die Planung für die "Städtebauliche Neuordnung des Bereichs Poststraße/Hauptstraße/Braugasse" genehmigt worden. Da sich im laufenden Verfahren immer wieder Änderungen ergäben, müsse das Rathaus Anträge auf Kostenneufestsetzungen einreichen. Die seien manchmal schon am Folgetag genehmigt. In diesem Fall habe das Rathaus im Oktober 2016 knapp 14 000 Euro beantragt, die das Land dann nicht übernommen habe. So etwas könne passieren. Diese Summe verteile sich wiederum auf verschiedene Schultern. Die Gemeinde trage letztlich 6000 Euro. Da bereits 4000 Euro als Eigenanteil vorgesehen waren, blieben als tatsächliche Mehrkosten für die Gemeinde letztlich 2000 Euro übrig.

Das Innenministerium erläutert auf SZ-Nachfrage: "In der Städtebauförderung treten im Verlauf der Abwicklung der Maßnahmen oftmals Mehrkosten auf. Die Voraussetzungen für eine Förderung der Mehrkosten sind in der Städtebauförderrichtlinie des Saarlandes geregelt." Die Fördervorschrift schließe eine Refinanzierung von bereits entstandenen Kosten allerdings aus. Die Pressestelle: "In dem Illinger Fall waren die Mehrkosten bereits vor Antragstellung beim Innenministerium bei der Gemeinde entstanden und daher eine Förderung nicht mehr möglich."

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