In Wadrill entstehen neue Bauplätze

Läuft alles nach Plan, können sich künftige Hausbesitzer im kommenden Jahr um Grundstücke in Wadrill bewerben. Ein neues Gesetz hat dem Waderner Stadtrat erlaubt, ein Neubaugebiet auszuweisen. Bürgermeister Jochen Kuttler (Foto: rup) erläutert im Gespräch mit SZ-Redakteurin Margit Stark, warum dies möglich ist.

 Ortsvorsteher Joachim Brücker zeigt auf das Wadriller Neubaugebiet im Flürchen, das im Dorf zwischen Hochwald- und Mühlenstraße liegt und in dem 18 neue Bauplätze geschaffen werden. Foto: Erich Brücker

Ortsvorsteher Joachim Brücker zeigt auf das Wadriller Neubaugebiet im Flürchen, das im Dorf zwischen Hochwald- und Mühlenstraße liegt und in dem 18 neue Bauplätze geschaffen werden. Foto: Erich Brücker

Foto: Erich Brücker

Wie viele Bauplätze wird es im Wadriller Flürchen geben?

Kuttler: Nach heutiger Planung werden wir etwa 18 Bauplätze mit einer Größe zwischen 600 und 800 Quadratmetern anbieten können.

Ist das schon länger in Planung?

Kuttler: Der Ortsrat von Wadrill bemüht sich seit Jahren um die Erschließung der Fläche. Die Bemühungen scheiterten allerdings bislang immer daran, dass im bestehenden Landesentwicklungsplan "Siedlung", die künftigen Wohneinheiten für die Stadt Wadern auf den im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Entwicklungsflächen, festgefroren wurden. Anders ausgedrückt: Es war uns schlicht und ergreifend aus rechtlichen Gründen nicht möglich, neue Baugebiete zu erschließen. Auch nicht in Wadrill.

Wenn der Landesentwicklungsplan vorgibt, erst Baulücken zu füllen, bevor man neues Bauland erschließt, wieso war es nun für die Stadt trotzdem möglich, das neue Baugebiet in Angriff zu nehmen?

Kuttler: Durch eine Änderung im Baugesetzbuch hat sich eine neue Situation ergeben. Genauer gesagt, durch die Einführung eines Paragraphen, der Bebauungspläne zur Innenentwicklung regelt. Danach ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren möglich, wenn dadurch eine Nachverdichtung im Innenbereich erreicht wird. Bleibt es bei einer Planungsfläche von unter 20 000 Quadratmeter, kann ein Bebauungsplan ohne weiteres aufgestellt werden. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes nach dieser neuen Regelung ist auch dann möglich, wenn damit von den Darstellungen des geltenden Flächennutzungsplanes abgewichen wird. Der Flächennutzungsplan ist dann bei nächster Gelegenheit anzupassen. Genauso wird in Wadrill verfahren.

Ist das eine Ausnahme oder kann das so angegangen werden, weil es sich bei dem Terrain um ein innerörtliches Baugebiet handelt?

Kuttler: Wenn man es vereinfach ausdrückt, bieten wir auf einer Fläche Bauplätzen an, die eine Lücke in einer ansonsten dicht besiedelten Umgebung darstellt. Das macht absolut Sinn und trifft sicher nicht nur für die Fläche "Im Flürchen" in Wadrill zu.

Wann ist mit dem Beginn der Erschließung zu rechnen?

Kuttler: Wir werden 2015 die Planung einleiten und das Projekt sowie die Vermarktung 2016 starten.

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