„Ohne Einvernehmen keine Schulschließung“

Besch · Das Aus für eine Schul-Dependance darf laut Ministerium ein Schulträger, die Gemeinde Perl, beschließen. Doch vor der Umsetzung müsse ein Einvernehmen zwischen dem Ministerium und dem Schulträger her.

 In der Diskussion: die Schul-Schließung in Besch. Foto: rup

In der Diskussion: die Schul-Schließung in Besch. Foto: rup

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Wie arbeitet der Bescher Ortsrat künftig mit dem Perler Gemeinderat zusammen? Diese Frage will Ortsvorsteher Herbert Weber (CDU ) in einer Sitzung am morgigen Freitag, 8. April, 19.30 Uhr, im Bescher Gemeindesaal klären. Nicht nur er ist sauer auf die Fraktionsmitglieder des Rates, die "ohne Not in der Sitzung am 22. März beschlossen haben, die Dependance zu schließen", wie Weber klagt. "Dabei hatte der Ortsrat einstimmig die Empfehlung ausgesprochen zu prüfen, ob die Dependance wieder eigenständig werden kann." Auf SZ-Anfrage bejaht das Bildungsministerium die Möglichkeit. "Beabsichtigt ein Schulträger, in dem Falle die Gemeinde Perl, eine dauerhafte Dependance aufzulösen, kann er einen entsprechenden Beschluss fassen", heißt es aus dem Hause von Ulrich Commerçon . Doch das bedeute noch lange nicht das Aus für die Schule. Als Voraussetzung für eine Auflösung müsse ein Einvernehmen zwischen dem Bildungsministerium und dem Schulträger vorliegen. "Andernfalls kann die Maßnahme - in diesem Fall die Schließung der Dependance Besch - nicht umgesetzt werden." Durch die Anhörung von Schulkonferenz und Schulregionkonferenz vor Herstellung des Einvernehmens soll laut Ministerium gewährleistet werden, dass die Positionen der beiden Gremien bekannt sind und gegebenenfalls in den Entscheidungsfindungsprozess eingebracht werden können. Ob das Minsterium ein Veto gegen die Schließung einlege, entscheide sich nach den Gesprächen. Ein Treffen auf "Arbeitsebene", wie es das Ministerium nennt, ist mit Bürgermeister Ralf Uhlenbruch Anfang kommender Woche anberaumt. Auch mit den Elternvertretern kündigte das Ministerium eine Unterredung in den nächsten Tagen an.

"Ich bin gerne bereit, Minister Commerçon die finanzielle Situation der Gemeinde Perl darzulegen", sagt der Perler Verwaltungschef Uhlenbruch. Dabei verweist er auf die Kommunalaufsicht, die der Gemeinde Perl, aus nachvollziehbaren Gründen, nur einen Kreditrahmen von maximal 600 000 Euro pro Jahr für alle Investitionsmaßnahmen der Gemeinde zubilligt. Daher: "Sollten beide Schulstandorte erhalten bleiben, geht dies nur, wenn das Land die Sanierungskosten für beide Schulstandorte übernimmt. Erst dann ist die Gemeinde in der Lage, einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erstellen." Diesen Wunsch des Rathauschefs lehnt das Bildungsministerium ab.

"Bei Grundschule unterliegen die Bereitstellung, Unterhaltung und gegebenenfalls Sanierung der Schulgebäude sowie die Ausstattung der Räume dem alleinigen Zuständigkeitsbereich des Schulträgers", heißt es. Verwiesen wird auf das Schulgesetz. "Allerdings haben Schulträger zurzeit die Möglichkeit, Zuwendungen für die räumliche Ausstattung von Gebundenen und Freiwilligen Ganztagsschulen nach dem Investitionsprogramm Bildung und Betreuung zu beantragen." Uhlenbruch hofft, "dass wir in dieser offensichtlich für die Eltern emotionalen und schwer nachvollziehbaren Situation auch mit dem zuständigen Ministerium für Bildung und Kultur zu einem geregelten Miteinander finden".

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