Jost: „Streben Konsens mit Landnutzern an“

Saarhölzbach · In Saarhölzbach gibt es Widerstand gegen die geplante Ausweisung eines 153 Hektar großen Natura 2000-Schutzgebietes rund um den Ort. Umweltminister Reinhold Jost versuchte am Mittwoch, die Bedenken der Betroffenen zu zerstreuen.

 Umweltminister Reinhold Jost (hinten, 2.v.r.) warb in Saarhölzbach für die geplante Ausweisung des Natura 2000-Gebietes. Foto: rup

Umweltminister Reinhold Jost (hinten, 2.v.r.) warb in Saarhölzbach für die geplante Ausweisung des Natura 2000-Gebietes. Foto: rup

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In der Diskussion um die geplante Ausweisung eines Natura 2000-Schutzgebietes in Saarhölzbach hat Umweltminister Reinhold Jost betont, das Ministerium wolle den betroffenen Grundstückseigentümern so weit wie möglich entgegenkommen und eine naturnahe Bewirtschaftung der Flächen weiterhin ermöglichen. Auf einer Infoveranstaltung in der Saarhölzbacher Saartalhalle betonte Jost am Mittwochabend vor rund 200 Besuchern, es gehe bei Natura 2000 nicht um einen "Glasglocken-Naturschutz". "Wir wollen die Schönheit dieser Landschaft auch für zukünftige Generationen sichern", betonte Jost.

Die Landnutzer in Saarhölzbach hätten dank der umsichtigen, nachhaltigen und naturnahen Bewirtschaftung ihrer Wald-, Gewässer- und Weideflächen dazu beigetragen, dass sich die Naturlandschaft rund um den Ort in einem "sehr guten, stellenweise ausgezeichneten" Erhaltungszustand befinde. Rund um Saarhölzbach gebe es zahlreiche Landschaftsformationen und Lebensräume, in denen selten gewordene Tier- und Pflanzenarten vorkämen. "Wird die Bewirtschaftung so fortgesetzt, wie sie bisher praktiziert wurde und wie wir das in der Verordnung festschreiben wollen, dann ändert sich für die meisten von Ihnen gar nichts", sagte Jost an die Adresse der Landeigner. Er hob hervor, dass die geplante Verordnung zur Ausweisung des Schutzgebietes ausdrücklich die Möglichkeit vorsehe, Ausnahmen zuzulassen. In einem konkreten Falle sei das für Saarhölzbach schon umgesetzt worden: Viele Einheimische hatten ihr traditionelles Kotelettenbraten am "Kalten Mittwoch" (Buß- und Bettag) in Gefahr gesehen, da in der Schutzgebiets-Verordnung das Entfachen von Feuer im Wald untersagt sei. Jost betonte am Mittwoch, dass dieser Brauch als zulässige Veranstaltung bereits in die Verordnung aufgenommen worden sei. Er rief alle Betroffenen dazu auf, den Dialog mit dem Ministerium zu suchen, um für ihre jeweilige Parzelle konkrete Bewirtschaftungs- und Erhaltungspläne mit Ausnahmebestimmungen zu erarbeiten.

Die Grundstücksbesitzer aus dem Ort machten auf der Versammlung aber auch deutlich, dass sie sich durch den umfangreichen Katalog an Ge- und Verboten in der Ministeriums-Verordnung übermäßig reglementiert und ihrer Nutzungsmöglichkeit weitgehend beraubt sehen. Wiederholt wurden Forderungen laut, bestimmte Flächen aus dem vorgesehenen Schutzgebiet auszuklammern oder die Bewirtschaftungsvorschriften weniger restriktiv zu fassen - was der Minister stets zurückwies: Eine rechtssichere, förmliche Ausweisung des Schutzgebietes werde von der EU gefordert. Da dies bisher im Falle vieler Natura 2000-Gebiete nicht geschehen sei, sehe sich Deutschland einem Vertragsverletzungsverfahren gegenüber, als dessen Konsequenz hohe Strafzahlungen drohen. Es sei auch nicht möglich, einmal gemeldete Flächen wieder aus dem Katalog der Schutzgebiete herauszunehmen. Wie Jost erklärte, sei das rund 153 Hektar große Schutzgebiet Saarhölzbachtal/Zunkelsbruch bereits 2006 vom damaligen CDU-Umweltminister Stefan Mörsdorf als Natura 2000-Gebiet an die EU gemeldet worden. Bis zum heutigen Tag sei aber versäumt worden, das Gebiet auch förmlich auszuweisen. > Weitere Berichte folgen.

Zum Thema:

Stichwort Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschaffen wird. Ziel ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Das Natura 2000-Netzwerk umfasste nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz aus dem Jahr 2015 über 18 Prozent der Landfläche und über sieben Prozent der Meeresfläche der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der Europäischen Union zum Ziel. Dazu soll ein günstiger Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen wiederhergestellt oder bewahrt werden. Zur Umsetzung von Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten FFH-Gebiete ausgewählt und an die EU gemeldet. Die Auswahl der Gebiete richtete sich nach der Verbreitung und dem Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzarten sowie naturnaher Lebensraumtypen. Alle sechs Jahre erstellen die Mitgliedstaaten einen nationalen Fortschrittsbericht. Dieser enthält insbesondere Informationen über Erhaltungsmaßnahmen und bewertet deren Auswirkungen auf den Zustand der Lebensräume. Alle zwei Jahre wird zudem ein Artenschutzbericht erstellt. Auf EU-Ebene wird die Umsetzung der FFH-Richtlinie durch den Habitat-Ausschuss unterstützt. Dieser setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammen. mtn

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