„Keinen Einfluss auf die Nutzung“

Orscholz · Das Tier-Hotel in dem idyllischen Steinbachtal, das zudem Naturschutzgebiet ist, ärgert den ehemaligen Orscholzer Ortsvorsteher Hermann Kiefer. Er kritisiert, dass Orts- und Gemeinderat dies abgesegnet haben. Mettlachs Bürgermeister Wiemann sagt: Die Räte können nur nach Baugesetzbuch urteilen. Einfluss, wie das ehemalige Haus Becker genutzt wird, hat die Gemeinde nicht.

 Eine Hundepension im ehemaligen Haus Becker – das passt dem Ex-Ortsvorsteher von Orscholz, Hermann Kiefer, nicht. Foto: Ruppenthal

Eine Hundepension im ehemaligen Haus Becker – das passt dem Ex-Ortsvorsteher von Orscholz, Hermann Kiefer, nicht. Foto: Ruppenthal

Foto: Ruppenthal

Können Sie die Kritik von Hermann Kiefer an der Hundepension nachvollziehen?.

Carsten Wiemann : Ein Bürgermeister, der sich nicht in die Lage kritischer Auseinandersetzung mit Gemeinderatsentscheidungen hineinversetzen kann, hat wahrscheinlich den falschen Job. Nachvollziehbar ist die Kritik daher, ob berechtigt oder nicht, das steht auf einem anderen Blatt Papier.

Warum wurde an einem der schönsten Fleckchen im Saarland eine Hundepension genehmigt?

Wiemann: Die Gemeinde hat ein Bauvorhaben nach Paragraf 36 (1) des Baugesetzbuches zu beurteilen und die daraus folgende Einvernehmensherstellung oder Ablehnung der zuständigen Unteren Bauaufsicht beim Landkreis mitzuteilen. Diese hat die Gemeinde zum Bauvorhaben von Animal-Hotel Belle-Vue gehört. Der Bauausschuss hat die Nutzungsänderung in öffentlicher Sitzung am 18. Juni beraten und die Angelegenheit vertagt, um dem Ortsrat Orscholz Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. In der Gemeinderatssitzung am 15. Juli berichtete der Ortsvorsteher von Orscholz Jörg Zenner dem Gemeinderat, dass der Ortsrat der in Rede stehenden konkretisierten Nutzungsänderung mit Ausrichtung auf Fremdenzimmern und Hundepension im dargelegten Umfang zugestimmt habe. Dem Protokoll der Sitzung ist zu entnehmen, dass SPD-Gemeinderatsmitglied Reinhold Behr und FBM-Fraktionsvorsitzender Joachim Badelt sich ausdrücklich für diese neue Nutzung ausgesprochen haben. Das Einvernehmen wurde bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen durch den Gemeinderat hergestellt.

Gab es keine Alternativen?

Wiemann: Zum Standort und zur Nutzung lagen der Gemeinde keine Alternativen vor. Oder anders: Die Gemeinde hat die Ansiedlung nicht geplant oder in die Wege geleitet.

Inwieweit hat die Gemeinde Einfluss auf den Verkauf eines Privathauses, das das ehemalige Haus Becker ist?

Wiemann: In der Lage der Gemeinde Mettlach: Keine; man hätte bei Verkauf des Gebäudes an die neue Besitzerin die Frage nach Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen können. Das Ergebnis wäre gewesen, dass man das Vorkaufsrecht allein schon aus haushalterischen Gründen nicht hätte ausüben können; der Haushaltstitel: Kauf von bebauten Grundstücken - hier außerhalb von Sanierungsgebieten - steht seit Jahren auf Null.

Sind die Auflagen des Naturschutzes so hoch, dass bislang niemand das Anwesen, wunderschön gelegen, gekauft hat?

Wiemann: Die Gebäude, auf die sich die Nutzungsänderung des Bauvorhabens bezieht, stehen nicht im Naturschutzgebiet. Das Gebäude liegt im Außenbereich der Gemeinde Mettlach, und jegliche Änderungen sind nach Paragraf 35 Baugesetzbuch zu beurteilen. Da auch der Landschaftsschutz ein öffentlicher Belang ist, der dem Vorhaben entgegen gehalten werden konnte, beteiligt die Untere Bauaufsicht auch die zuständige Naturschutzbehörde. Ob und warum Kaufverhandlungen, die wohl seit Jahren stattgefunden haben, an diesem Grund scheiterten, entzieht sich der gemeindlichen Kenntnis.

Welche Belange des Naturschutzes spielen eine Rolle?

Wiemann: Die Beurteilung von naturschutz- und landschaftsschutzrechtlichen Belangen obliegt der Unteren Naturschutzbehörde; im Saarland dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA). Darüber hinaus liegt das Gebäude im Landschaftsschutzgebiet Saarschleife, wie die gesamte Ortslage Dreisbach und Teile der Ortslage Nohn. Das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz wird im vorliegenden Fall durch die Untere Bauaufsicht beteiligt.

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