Steilhänge an der Saar werden geschützt

Mettlach · Mettlacher Rat beschloss Ausweisung zum Natura-2000-Schutzgebiet – ausgenommen: Waldfläche bei Saarhölzbach.

 Die Steilhänge an der Saar werden Natura-2000-Schutzgebiet. Foto: Ruppenthal

Die Steilhänge an der Saar werden Natura-2000-Schutzgebiet. Foto: Ruppenthal

Foto: Ruppenthal

Der Gemeinderat von Mettlach hat der vorgesehenen Ausweisung der Steilhänge der Saar in den Gemarkungen Nohn, Tünsdorf, Orscholz, Mettlach, Keuchingen, Weiten und Saarhölzbach als Natura-2000-Schutzgebiet zugestimmt, dringt aber darauf, dass eine etwa 24,5 Hektar große Waldfläche bei Saarhölzbach wieder aus dem vorgesehenen Schutzzone herausgenommen wird. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Gremium in seiner jüngsten Sitzung mit großer Mehrheit (22 Ja- gegen sechs Nein-Stimmen bei einer Enthaltung). Bei dem Schutzgebiet "Steilhänge der Saar" handelt es sich um eine großflächige Zone, die sich über Flächen von insgesamt drei Kommunen (Perl, Mettlach, Merzig) erstreckt. Bürgermeister Daniel Kiefer (SPD) erläuterte: "Mehrere Naturschutzgebiete sollen hier zu einem zusammenhängenden Areal zusammengefasst werden." Im Falle der Gemeinde Mettlach bestehen die vom Umweltministerium als Schutzgebiet vorgesehenen Flächen nach Kiefers Ausführungen zu 95 Prozent aus bereits bestehenden Naturschutzgebieten. Lediglich fünf Prozent der Flächen seien neu hinzugekommen - eben jenes Waldgebiet im "Hundscheider Bachtal" bei Saarhölzbach.

Diese Flächen seien indes, wie Revierförster Hans-Peter Pitzer vom Gemeindeforst in einer Stellungnahme an das Umweltministerium anmerkte, "für die Forstwirtschaft der Gemeinde und die touristische Weiterentwcklung von herausragender Wichtigkeit". Durch die Restriktionen, die mit einer Ausweisung als Natura-2000-Schutzgebiet verbunden wären, würden der Gemeinde für ihr künftiges Tun sowohl in forstwirtschaftlicher wie in touristischer Hinsicht Fesseln angelegt, urteilte Pitzer auf der Ratssitzung.

So könnte es der Gemeinde zum Beispiel zukünftig nicht mehr möglich sein, dort Schutzhütten für Wanderer und Ausflügler zu errichten, obwohl bereits einige solcher Bauten entstanden sind. Pitzer: "Wir sind nicht gegen die Ausweitung, aber mit Maß und Ziel." Bürgermeister Kiefer wies darauf hin, dass sich auch der Saarhölzbacher Ortsrat gegen die geplante Ausweitung des Schutzgebietes im Hundscheider Bachtal ausgesprochen habe.

Kritische Stimmen gegen die Gebietsausweisung kamen auch aus dem Rat: Michael Thieser (CDU) erklärte: "Wir sehen eine Benachteiligung der Gemeinde." Aus Sicht von Günter Weber (SPD) gibt es "viele Rechtswidrigkeiten in dieser Geschichte". Joachim Badelt (Freie Bürger Mettlach) wies darauf hin, dass die dem Rat zur Abstimmung vorgelegte Stellungnahme der Gemeinde eine ablehnende Haltung lediglich in Bezug auf die geplante Neuausweisung der Flächen bei Saarhölzbach einnehme. Bei den übrigen Flächen signalisiere die Verwaltungsvorlage Zustimmung. "Dies wird von der FBM grundsätzlich mitgetragen", betonte Badelt. Er mahnte jedoch an, die Stellungnahme solle wesentlich ausführlicher und detaillierter sein als der dem Rat vorgelegte Entwurf. So solle die Gemeinde zum Beispiel dezidiert auf Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Errichtung von Schutzhütten drängen. Hans-Josef Uder ("Neue SPD") sagte, seine Fraktion werde vom Grundsatz her der Stellungnahme der Gemeinde zustimmen. Den von Badelt geforderten Ergänzungen könne er sich anschließen. Ähnlich äußerte sich Joachim Halberstadt (FDP).

Zum Thema:

Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschaffen wird. Ziel ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer natürlichen Lebensräume. Das Natura-2000-Netzwerk umfasste nach Angaben des Bundesamtes für Naturschutz von 2015 über 18 Prozent der Land- und über sieben Prozent der Meeresfläche der EU. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt in der EU zum Ziel. Zur Umsetzung von Natura 2000 haben die Mitgliedsstaaten FFH-Gebiete ausgewählt und an die EU gemeldet. Die Auswahl richtete sich nach der Verbreitung und dem Vorkommen gefährdeter Tier- und Pflanzarten sowie naturnaher Lebensraumtypen.

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