Polizei mahnt korrekten Umgang mit Böllern an

Merzig-Wadern · Ein Feuerwerk gehört zu Silvester einfach dazu. Um sich und andere Menschen nicht zu verletzen, gibt es aber einiges zu beachten. Generell darf nur Feuerwerk verwendet werden, das den deutschen Vorschriften entspricht.

 Wer Silvester-Knaller zündet, sollte bei der Zündung genügend Abstand halten, um sich nicht zu verletzen. Foto: dpa

Wer Silvester-Knaller zündet, sollte bei der Zündung genügend Abstand halten, um sich nicht zu verletzen. Foto: dpa

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Unsachgemäße oder fahrlässiger Umgang mit Feuerwerkskörpern hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Verletzungen und Brände zur Folge, die die Silvesterfreude trübten. Daher warnt die Waderner Polizei beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Das Abbrennen von Feuerwerk durch jedermann an Silvester und Neujahr ist eine Ausnahmeregelung. Außerhalb dieser Zeit muss mindestens zwei Wochen im Voraus eine Erlaubnis der örtlichen Behörden eingeholt werden.

"Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember an Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr überlassen und nur am 31. Dezember und 1. Januar von ihnen abgebrannt werden. Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf generell nur von besonders qualifizierten Personen mit Erlaubnis/Befähigungsschein abgebrannt werden", heißt es in der Mitteilung der Polizei . Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen könnten jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Generell darf nur Feuerwerk verwendet werden, das den deutschen Sicherheitsvorschriften entspricht und ein Prüfverfahren durchlaufen hat. Dieses trägt stets eine Kennzeichnung, wie das BAM- oder CE- Zulassungszeichen, eine Registrier- und eine Identifikationsnummer. Die Polizei rät: "Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden." Zudem ist auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten. Blindgänger sind gefährlich. Sie sollten weder aufgehoben, noch erneut gezündet werden. Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen oder alkoholisierten Personen.

Auch der Kreisfeuerwehrverband hat zu diesem Thema einige ergänzende Tipps: Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern vor dem Haus oder auf dem Balkon sollten Fenster und Türen geschlossen sein. Ansonsten besteht Brandgefahr durch Funkenflug. Raketen sollten nur aus einer geeigneten Halterung abgefeuert werden. Gut dafür geeignet ist, so die Feuerwehr, eine mit Wasser gefüllte Glasflasche, die auf einem nicht brennbaren Untergrund steht. Bei Einzelraketen ist es ratsam, diese nicht gebündelt, sondern nacheinander abzuschießen, erklärt der Vorsitzende des KFV, Georg Flesch. Und weiter: " In den letzten Jahren immer beliebter werden Batteriefeuerwerke, die - einmal gezündet - mehrere Raketen abfeuern. Hier ist darauf zu achten, dass man genügend Sicherheitsabstand zu anderen Personen lässt."

Bei Silvesterpartys ist ein sorgsamer Umgang mit offenem Feuer wichtig, besonders bei Verwendung von leicht brennbarer Dekoration wie Papier-Girlanden oder Luftschlangen, ergänzt Flesch. "Zur eigenen Sicherheit ist es ratsam, einen Eimer mit Wasser oder einen Feuerlöscher bereitzuhalten."

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