Abzocke bei Routenplaner-Seiten

Merzig-Wadern · Vor Internetabzocke warnt die Verbraucherzentrale des Saarlandes: Unter wechselnden Adressen für kostenlose Routenplaner-Seiten versuchen Abzocker, Verbraucher in ein teures Abonnement zu locken. Dies teilt Désirée Fuchs von der Verbraucherzentrale mit und erläutert: "In den letzten Monaten häufen sich bei uns Beschwerden - Verbraucher, die über eine bestimmte Seite eine Route berechnen lassen wollen, müssen sich dafür mit ihrer E-Mail-Adresse anmelden." Sobald man sich registriert habe, komme eine Zahlungsaufforderung über 500 Euro für ein Zwei-Jahres-Abonnement. Fuchs weiter: "Gezahlt werden soll mit Amazon Gutscheinen, damit eine Rückverfolgung des Betrages nicht möglich ist."

Sobald die Zahlung durch die Betroffenen ausbleibe, werde eine Drohkulisse mit negativem Schufa-Eintrag, Kosten im oberen dreistelligen Bereich, Lohn - und Kontenpfändung und Zwangsvollstreckung aufgebaut. "Diese Maßnahmen sind tatsächlich nur möglich, wenn ein Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil vorliegt", beruhigt Fuchs, "um einen Vollstreckungstitel zu erwirken, muss dem Antragsgegner die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs von Seiten des Gerichtes eingeräumt werden." Ohne dieses Erfordernis werde kein Vollstreckungstitel ausgestellt werden. Eine Pfändung sei dann nicht möglich.

Doch es kommt noch dreister: "Neuerdings wird sogar damit gedroht, dass an einem der kommenden Tage ein Außendienst Inkasso-Team zu Besuch nach Hause kommt, um Wertgegenstände zu pfänden", berichtet die Verbraucherberaterin. Aber sie gibt Entwarnung: "Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich jemand bei Ihnen vorbeischaut, geht gegen null. Eine Pfändung kann nur ein vereidigter Gerichtsvollzieher durchführen, bei Vorliegen eines vollstreckungsfähigen Titels."

Trotz des mit Rechnungen, Mahnungen oder Inkasso-Drohungen aufgebauten Drucks bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Anbieter alle gesetzlichen verbraucherschützenden Vorschriften eingehalten und dem Verbraucher genügend Informationen erteilt haben, damit ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Daher rät die Verbraucherzentrale des Saarlandes allen Betroffenen, sich von Rechnungen und Mahnungen keineswegs einschüchtern zu lassen und den verlangten Betrag nicht zu zahlen. Stattdessen sollten Sie der Forderung widersprechen.

Infos bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Tel. (06 81) 50 08 90.

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