Nicht alle Firmen zahlen Mindestlohn

Losheim · Vergibt das Saarland einen Auftrag an eine Firma, greift seit zwei Jahren das Tariftreuegesetz. Das schreibt vor, den Mindestlohn zu zahlen. Ob sich Betriebe daran halten, prüft eine Behörde. Gestern stellte sie ihre Ergebnisse vor.

 In einem Losheimer Elektrogeschäft stellte Anke Rehlinger (2. v.r.) gestern die Ergebnisse der Kontrollen vor. Mit Lothar Wein (v.r.), Claudia Wein, Stephan Bach und Andreas Danisch. Foto: Ruppenthal

In einem Losheimer Elektrogeschäft stellte Anke Rehlinger (2. v.r.) gestern die Ergebnisse der Kontrollen vor. Mit Lothar Wein (v.r.), Claudia Wein, Stephan Bach und Andreas Danisch. Foto: Ruppenthal

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Unangekündigt stehen sie vor der Tür - die Prüfer. Sie kontrollieren, ob sich Betriebe, die einen Auftrag vom Land oder einer Landesgesellschaft ausführen, an das Saarländische Tariftreuegesetz halten und ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen. Der beträgt seit Januar 2016 im Saarland 8,74 Euro.

"Obwohl wir das Gesetz befolgen, ist uns das Herz in die Hose gerutscht, als die Prüfer in der Tür standen", erzählte Lothar Wein, Inhaber des Elektrogeschäfts Röder in Losheim . In seinem Laden stellten gestern die Prüfbehörde des Wirtschaftsministeriums und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD ) die Ergebnisse der Arbeit der Prüfer vor.

Im März 2014 begann das Trio mit den ersten Kontrollen. Bis zum 31. Oktober 2015 fielen 2233 Aufträge unter das Tariftreuegesetz. Die Behörde kontrollierte in dem Zeitraum 141 Betriebe. 25 davon fielen negativ auf. Und für 18 Unternehmen hatte das Nichteinhalten des Gesetzes Konsequenzen. Ein Betrieb missachtete die Vorschriften so massiv, dass er für die nächsten zwei Jahre aus der Auftragsvergabe ausgeschlossen sei. Die anderen 17 müssten bis zu fünf Prozent der Auftragssumme zurückzahlen, erklärte die Ministerin. Das Ergebnis zeigt, dass Prüfungen notwendig sind, betonte sie. "Wir wollen die Ehrlichen schützen, indem wir die schwarzen Schafe finden." Das Saarland sei das erste Bundesland, das die Einhaltung des Mindestlohnes kontrolliert. Damit sich die "schwarzen Schafe " nicht mehr durchmogeln können, ist der nächste Schritt ein Unternehmensregister. Das soll alle Firmen auflisten, die zum jeweiligen Zeitpunkt keinen öffentlichen Auftrag bekommen dürfen. Diese Liste können die Auftraggeber dann einsehen. "Wir hoffen, dass die Liste ab der zweiten Jahreshälfte steht", sagte der Leiter der Prüfbehörde, Stephan Bach. Als nächstes stünden verstärkt Kontrollen des öffentlichen Personennahverkehrs an. Busfahrer müssten zum Beispiel nachts überraschend einem PrüAntworten geben. Denn die Befragung der Mitarbeiter ist für die Arbeit der Prüfer sehr wichtig. "Erst wenn wir ein genaues Bild von der Situation der Arbeiter haben, prüfen wir in den Büros des Betriebes die Unterlagen", beschreibt Prüfer Andreas Danisch seine Arbeit.

Lothar Wein kann aufatmen. Die Prüfergebnisse für Elektro Röder fallen gut aus. "Ich muss über dem Tarif bezahlen, sonst kriege ich keine Leute", betont er.

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