Alte Drahtesel werden „abgedeckt“

Saarbrücken · Beschwerden über „vergessene“ Schrottfahrräder in Saarbrücken häufen sich. Daher hat die Landeshauptstadt ihren Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb beauftragt, die alten „Drahtesel“ im Schnellverfahren zu beseitigen.

 Beschwerden über zurückgelassene Schrotträder häufen sich in Saarbrücken. Foto: Landeshauptstadt

Beschwerden über zurückgelassene Schrotträder häufen sich in Saarbrücken. Foto: Landeshauptstadt

Foto: Landeshauptstadt

Der Zentrale Kommunale Entsorgungsbetrieb (ZKE) wird ab sofort illegal abgestellte Schrottfahrräder im sogenannten "öffentlichen Verkehrsraum" einsammeln und entsorgen. Als Grund für diese Maßnahme gibt der ZKE an, dass in der Landeshauptstadt immer häufiger stark beschädigte und nicht mehr fahrbereite Fahrräder an Laternenmasten, Straßenschildern, Pollern oder Bäumen befestigt und zurückgelassen würden. Zudem würden oft auch Fahrradständer blockiert, die dann für Radfahrer nicht mehr zur Verfügung stünden. Zahlen nannte der ZKE jedoch nicht, "da wir das bislang nicht erfasst haben", sagt Judith Pirrot, die Sprecherin des ZKE. "Aber es ist so, dass in der jüngeren Vergangenheit vermehrt Bürger angerufen und gemeldet haben, dass irgendwo ein Schrottfahrrad herumsteht oder -liegt." Bislang seien diese Beschwerden an den städtischen Bauhof weitergeleitet worden, der sich dann um die Entsorgung kümmerte. "In einem recht komplizierten Verfahren", wie Pirrot erklärt. Denn die Verwaltung musste unter anderem nach dem Besitzer fahnden. "In der Regel kann der Eigentümer solcher Fahrradwracks jedoch nicht ermittelt werden", sagt die ZKE-Sprecherin.

Ab sofort werden Schrott-Räder sieben Tagen nach Meldung von Straßen und Plätzen verschwinden - sofern sie nach einer Beurteilung als solche erkannt sind. Roger Walther, beim ZKE als Abteilungsleiter zuständig für die Stadtreinigung, erläutert das Verfahren: "Bevor wir ein Rad entfernen, werden der Zustand und der Ort, an dem es abgestellt wurde, von uns mit Fotos genau dokumentiert." Oft gebe es eindeutige Indizien, die das Fahrrad zu Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes machen, wie beispielsweise eine Kombination aus platten Reifen, verrosteten Felgen und fehlendem Sattel.

Walther: "In jedem Fall muss das Fahrrad augenscheinlich betriebsunfähig sein, so dass es nur mit erheblichen Reparaturbedarf wieder fahrtüchtig gemacht werden kann."

zke-sb.de

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