Freispruch für Dieter Wieland

Riegelsberg/Saverne · Der pensionierte Polizeibeamte Dieter Wieland hatte in den Vogesen ein Knöllchen wegen Falschparkens erhalten, bei dem er Willkür vermutete. Er kämpfte vor Gericht und hat nun Schwarz auf Weiß: Unschuldig!

Für den ehemaligen Polizeibeamten Dieter Wieland war es unbehaglich, von der französischen Staatsanwaltschaft zu Unrecht eines Verkehrsdeliktes beschuldigt zu werden und sich nur mit viel Aufwand dagegen wehren zu können. Dass in dieser Woche endlich das Urteil des Gerichtes von Saverne eintraf, wirkte auf Dieter Wieland und seine - übrigens aus Frankreich stammende - Frau Annie wie eine Befreiung. Mündlich war der Spruch bereits vor einigen Wochen ergangen, nun ist alles sozusagen amtlich abgeschlossen.

Wie berichtet, war der 67-Jährige im Jahr 2013 während eines Wanderurlaubs mit seiner Frau in den Vogesen in eine Knöllchen-Falle geraten. Auf einigen Nebenstrecken ist Kfz-Verkehr nur bis 18 Uhr erlaubt. Schilder weisen auf die Vorschrift hin; die Wielands sind mit den Regeln vertraut und achten sie auch. Sie parkten in der Tat auf dem Platz "Ochsenstein" bei Reinhardsmunster, allerdings bei Tag, ließen den Wagen aber nachts dort stehen. Als Mitarbeiter der Umweltpolizei das Auto dort spät abends antrafen, zogen sie offenbar den irrigen Schluss, er müsse nach 18 Uhr dort abgestellt worden sein - und steckten ein Knöllchen an die Scheibe. Rechtskundigen fällt da der Paragraf 344 des Strafgesetzbuches ein: Verfolgung Unschuldiger durch Amtsträger.

Wieland widersprach schriftlich und argumentierte, dass das nächtliche Parken nicht mit Strafe bedroht sei und man ihm das angebliche Fahren bitte belegen solle. Die französische Justiz beharrte dennoch auf 135 Euro Geldbuße. Der Beschuldigte zahlte nicht und ließ es auf eine Verhandlung vor dem Gericht in Saverne ankommen. Dort tauchte dann erwartungemäß kein Belastungszeuge auf, der das Auto aus Riegelsberg nachts hatte fahren sehen. Auch Sachbeweise wie Fotos gab es nicht. Das kleinlaute Urteil: Es gibt keine Begründung für das in den Akten behauptete Vergehen - Freispruch.

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