Verkehrszeichen sorgte für Verwirrung

Heusweiler · Kürzlich schilderte ein Leser der Saarbrücker Zeitung, dass am Beginn des 400 Meter langen Fußweges von der Bundesstraße 268 zum Saarbahn-Haltepunkt Kirschhof ein Verkehrszeichen stehe, das Fußgängern die Nutzung eben jenes Fußwegs verbietet.

 Unser Foto zeigt die Verkehrszeichen am Beginn des Fußwegs zum Saarbahnhaltepunkt Kirschhof, links, und an der Einmündung der Autobahnabfahrt auf die Bundesstraße 268. Foto: Fred Kiefer

Unser Foto zeigt die Verkehrszeichen am Beginn des Fußwegs zum Saarbahnhaltepunkt Kirschhof, links, und an der Einmündung der Autobahnabfahrt auf die Bundesstraße 268. Foto: Fred Kiefer

Foto: Fred Kiefer

Direkt neben der Einmündung des Fußwegs in die Bundesstraße trifft auch die Abfahrt der Autobahn 8 auf die Bundesstraße.

Auf dem schmalen Grünstreifen zwischen diesen beiden Einmündungen steht das Verkehrszeichen, das die Einfahrt in eine Einbahnstraße verbietet (rundes rotes Schild mit weißem Balken, "Verkehrszeichen 267"). So könnte man meinen, das Schild verbietet die Einfahrt in den Fußweg. Doch es verbietet lediglich das Einbiegen von der B 268 auf die Autobahnabfahrt - genau wie sein Gegenstück auf der anderen Straßenseite der Abfahrt. Das sei eindeutig, schilderte der für das Verkehrswesen bei der Heusweiler Verwaltung zuständige Mitarbeiter.

Doch er macht auch auf eine weitere Erklärung der Situation aufmerksam: Als im Winter Eis und Schnee den Fußweg, auf dem nicht gestreut wird, unsicher gemacht hatten, war dort tatsächlich ein Schild angebracht worden, das auch den Durchgang verboten hatte (Verkehrszeichen 259, "Verbot für Fußgänger "). Und dieses Schild musste natürlich befremdlich wirken, nachdem der Schnee wieder geschmolzen war. Inzwischen ist das Schild aber wieder abmontiert. Dafür steht jetzt an gleicher Stelle ein neues Verkehrszeichen, damit der Weg auch wirklich den Fußgängern vorbehalten bleibt: "Durchfahrt verboten" (Verkehrszeichen 250, rundes weißes Schild mit rotem Rand), mit dem Zusatzschild "Land- und forstwirtsch. Verkehr frei".

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