Mietern pünktlich die Abrechnung zustellen
St. Ingbert · Wenn im Mietvertrag, die Abrechnung der Betriebskosten nach dem Kalenderjahr bestimmt ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember vor 18 Uhr beim Mieter ankommt.
29.12.2016
, 09:13 Uhr
Darauf hat der Verein "Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung" hingewiesen. Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen. Wichtig sei vor allem der rechtzeitige Zugang beim Mieter . Sinnvoll sei die Zustellung per Einwurf-Einschreiben oder Boten.
Infos über das Büro des Vereins, Tel. (0 68 94) 65 22.