Mietern pünktlich die Abrechnung zustellen

St. Ingbert · Wenn im Mietvertrag, die Abrechnung der Betriebskosten nach dem Kalenderjahr bestimmt ist, muss der Vermieter sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember vor 18 Uhr beim Mieter ankommt.

Darauf hat der Verein "Haus & Grund St. Ingbert und Umgebung" hingewiesen. Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss mindestens einmal jährlich eine Abrechnung erfolgen. Wichtig sei vor allem der rechtzeitige Zugang beim Mieter . Sinnvoll sei die Zustellung per Einwurf-Einschreiben oder Boten.

Infos über das Büro des Vereins, Tel. (0 68 94) 65 22.

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