Im Blumenviertel greift die Straßenausbaubeitragssatzung

St Ingbert · Dem St. Ingberter Ortsrat wurden jetzt Details zu den Gebührenbescheiden für die Erneuerung der Straßenlampen im Blumenviertel im St. Ingberter Süden erläutert. Fazit: Es bleibt bei den Kosten für die Anlieger der Straßen.

 Die Beiträge der Bürger für die neue Straßenbeleuchtung im St. Ingberter Blumenviertel sind noch immer eine Thema. Foto: Cornelia Jung

Die Beiträge der Bürger für die neue Straßenbeleuchtung im St. Ingberter Blumenviertel sind noch immer eine Thema. Foto: Cornelia Jung

Foto: Cornelia Jung

Im Dezember hatte ein Bescheid, der die Anwohner des Blumenviertels zu einer Zahlung für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung aufforderte, bei diesen für Unmut gesorgt (die Saarbrücker Zeitung berichtete mehrfach). Hatte es doch zuvor geheißen, dass die Bürger nicht zur Kasse gebeten werden. Wie es von Seiten der Stadtverwaltung in einer Stadtratssitzung und in einem nachfolgenden Treffen mit dem Ortsvorsteher hieß, gelte dies nur für den Austausch der Beleuchtungsmittel, also die Umstellung der bisherigen Glühlampen auf LED-Beleuchtung. Es seien jedoch die kompletten Lampen mitsamt Unterbau erneuert worden und das koste eben. Hier gab es seitens der Bewohner der genannten Anliegerstraßen noch Klärungsbedarf, zumal die Satzung zum Zeitpunkt des Ortstermins Ende Dezember nicht vorlag, der Austausch der Lichtmasten in seiner Gänze bezweifelt wurde und es Unklarheiten zur Berechnung der Gebühr gab.

Außerdem kam die Frage auf, ob man nun auch für die Straßendeckenerneuerung finanziell aufkommen müsse. Während einige Hauseigentümer umgehend die im Gebührenbescheid genannte Summe beglichen, legten andere Widerspruch ein. Zudem hatte Ortsvorsteher Ulli Meyer Oberbürgermeister Hans Wagner gebeten, bei der Stadtverwaltung zu erwirken, dass die Vollziehung der Beitragsbescheide ausgesetzt werde bis geklärt sei, welche Arbeiten an der Beleuchtung tatsächlich ausgeführt wurden und Klarheit über die Berechnungsgrundsätze herrsche. Wie die Verwaltung anlässlich der jüngsten Ortsratssitzung mitteilte, seien zwischen 2011 und 2012 nicht nur alle Versorgungsleitungen in dem betreffenden Gebiet erneuert worden, sondern auch die Straßenbeleuchtung durch die Stadtwerke . Demzufolge sei die Erhebung von Beiträgen "zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze" gemäß Straßenausbaubeitragssatzung rechtens, in der auch geregelt sei, dass der Aufwand für den Ausbau der Beleuchtungsanlagen beitragsfähig ist.

In einer Stellungnahme der Stadtwerke wurden die ausgeführten Arbeiten beschrieben. Danach wurden in den drei Straßen alle Versorgungsleitungen sowie die maroden Beleuchtungsmasten, die aus den 1960er Jahren stammten, komplett erneuert. Da die Verlegung aller Leitungen im Bürgersteig erfolgt sei, sei dieser in seiner gesamten Breite geöffnet worden. Somit hätten gleichzeitig alle alten Lichtmasten kostengünstig mit ausgebaut und anschließend auf moderne LED-Beleuchtung umgestellt werden können. Laut Verwaltung sind die Voraussetzungen für die Beitragserhebung geprüft worden. Mehr als 50 Prozent der Bürger, denen Bescheide zugestellt wurden, hätten diese auch bezahlt, weshalb eine Aussetzung des Vollzugs der Zahlung eine ungerechte Behandlung derjenigen darstellen würde, die der Aufforderung bereits nachgekommen sind.

Ortsvorsteher Ulli Meyer hatte aber auch noch eine gute Nachricht für den Ortsrat und vor allem die Anwohner der "Blumen-Straßen": Die neue Straßendecke gebe es gratis.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort