Kommunen teilen sich Standesamt

St Ingbert · Bei der Standesamts-Kooperation zwischen St. Ingbert und Kirkel wäre der Sitz in St. Ingbert. Damit gebe es einen Standesamtsbezirk St. Ingbert, der das Stadtgebiet St. Ingbert und Gemeindegebiet Kirkel umfasst. Aus personeller Sicht wird im St. Ingberter Amt ein weiterer Standesbeamter eingesetzt.

 Kirkel und St. Ingbert gehen eine interkommunale Zusammenarbeit ein. Sitz des „erweiterten“ Standesamtsbezirks St. Ingbert bleibt die Mittelstadt (unser Foto). Foto: Cornelia Jung

Kirkel und St. Ingbert gehen eine interkommunale Zusammenarbeit ein. Sitz des „erweiterten“ Standesamtsbezirks St. Ingbert bleibt die Mittelstadt (unser Foto). Foto: Cornelia Jung

Foto: Cornelia Jung

Die Mittelstadt St. Ingbert und die Gemeinde Kirkel beschlossen auf den Sitzungen des St. Ingberter Stadtrates beziehungsweise des Kirkeler Gemeinderates am Donnerstagabend einstimmig, im Laufe des Jahres 2017 eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt einzugehen. Beide Verwaltungen hatten unter der Leitung von Oberbürgermeister Hans Wagner und Bürgermeister Frank John eine entsprechende Zusammenarbeit sondiert und waren sich einig, eine für beide Partner sehr gute Lösung gefunden zu haben. Vorausgegangen waren die Überlegungen der St. Ingberter Stadtverwaltung, gemäß der in den Haupt- und Personalausschüssen der vergangenen Jahre formulierten Absicht des Stadtrats, weitere interkommunale Kooperationen im Bereich Standesamt zu prüfen. Erst im Oktober 2016 haben St. Ingberter Stadtverwaltung und die Gemeindeverwaltung Kirkel ein Gespräch über diese Möglichkeit der Zusammenlegung beider Standesamtsbezirke geführt. Dabei kam man zu dem Ergebnis, dass insbesondere in den Bereichen Personalkosten , Software Lizenzkosten, Fachliteratur und bei den spezifischen Aus- und Fortbildungskosten Synergien und Einsparungen erzielt werden könnten. Für St. Ingbert wurden Einsparungen von rund 30 000 Euro im Jahr errechnet. Konkret würde bei dieser Kooperation der Sitz des Standesamts in St. Ingbert festgelegt, womit es nur noch einen Standesamtsbezirk St. Ingbert , der das Stadtgebiet St. Ingbert und Gemeindegebiet Kirkel umfasst, gebe. Aus personeller Sicht müsste im St. Ingberter Standesamt ein weiterer Standesbeamter eingesetzt werden. Diese Personalkosten können weitestgehend durch Verlagerung einer bestehenden Sachbearbeiterstelle kompensiert werden, die sich wegen des Aufgabenwandels durch elektronische Register ergibt. Zusätzlich hat die Gemeinde Kirkel erklärt, dass weiterhin Trauungen durch den dortigen Bürgermeister durchgeführt werden. Die Öffnungszeiten in St. Ingbert würden weitestgehend beibehalten und auf Wunsch gegebenenfalls ein Serviceangebot in Kirkel vorgehalten. Für die Kirkeler verbessern sich die Öffnungszeiten und die Limbacher Mühle bleibt als Trauzimmer erhalten. Durch die Möglichkeit der Trauung in verschiedenen Räumlichkeiten verspricht sich die Verwaltung in St. Ingbert , dass sich auch für hiesige Bürger das Serviceangebot verbessert. Aus strategischer Sicht sei deshalb eine solche Zusammenarbeit in diesem Bereich sinnvoll, da St. Ingbert sich durch die interkommunale Kooperation in der Öffentlichkeit positiv darstelle und für weitere Kooperationen mit umliegenden Gemeinden anbiete, wie es in den Sitzungsunterlagen hieß. Als Muster für die in der Folge zu fassenden Beschlüsse könne die Zusammenlegung der Standesämter Blieskastel, Mandelbachtal und Gersheim herangezogen werden. Von der Kommunal- und Standesamtsaufsicht sei eine Möglichkeit der Förderung von notwendigen Umbaumaßnahmen durch das Innenministerium aufgezeigt worden.

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