Wohnsituation wirkt sich auf die Anteile aus

St Ingbert · Ein lauter Aufschrei ging jüngst durch St. Ingbert-Süd, als den Bürgern Beitragsbescheide für die neuen Straßenleuchten ins Haus flatterten. Denn die tatsächlichen Gebühren lagen deutlich über denen, die Oberbürgermeister Hans Wagner ursprünglich öffentlich gemacht hatte.

Die St. Ingberter Stadtverwaltung hat inzwischen herausgefunden, wie es zur Diskrepanz zwischen den tatsächlich verschickten Beitragsbescheiden für die neuen Straßenleuchten in St. Ingbert-Süd und den von Oberbürgermeister Hans Wagner in der Stadtratssitzung genannten Beitragshöhen kommen konnte (wir berichteten). Die Anwohner werden an den Kosten beteiligt. Im Stadtrat wurde über diese Maßnahme diskutiert. Dabei führte der Oberbürgermeister aus, dass pro Grundstück Kostenanteile bezahlt werden müssen in Höhe von 90 Cent bis 15 Euro. Nachdem die Bescheide nun verschickt sind, in denen die tatsächlichen Kostenbeteiligungen festgesetzt wurden, ging ein Aufschrei durch die Öffentlichkeit . Im Schnitt kommen pro Anwohner Kostenbeteiligungen zu in Höhe von 35 bis ca. 100 Euro. Ganz wenige Anwohner müssen sogar bis zu knapp über 200 Euro zahlen. Die Verwaltung recherchierte, wie die Diskrepanz zwischen der Aussage im Rat und den Zahlen in den Bescheiden zu erklären ist. Im betroffen Viertel ist die klassische saarländische Eigenheimsituation die Ausnahme. Verbreitet sind dort Hoch- oder Mehrfamilienhäuser, die meist als Eigentumswohnungen aufgeteilt sind. Das bedeutet, dass das Grundstück, auf dem ein Hochhaus steht, nicht einem einzigen Eigentümer gehört, sondern einer Vielzahl von Eigentümern. Diese Wohnungseigentümer wiederum haben Eigentum nicht nur an ihrer Wohnung, sondern auch an den Grünflächen, die das Hochhaus umgeben, an den Wegen auf dem Grundstück und an den Garagengrundstücken. Möglicherweise noch an Stellplätzen, die nicht unbedingt auf dem Hochhausgrundstück selbst liegen.

Für jeden dieser Eigentumsanteile erhält der Eigentümer einen Beitragsbescheid. Der kann gerade einmal ein paar Cent betragen, so Stadtpressesprecher Peter Gaschott in einer Mitteilung. Liegt der geforderte Beitrag unter 2,50 Euro, verzichte die Stadt auf die Bescheiderteilung, denn die Kosten wären höher als der erstattete Betrag. So müssten im betroffenen Gebiet 767 Bescheide an Eigentümer verschickt werden. Tatsächlich werden 523 verschickt, die höher sind als 2,50 Euro. Die einzelnen Bescheide sind dabei durchaus in der Größenordnung, die im Stadtrat genannt wurde, in der Summe der Bescheide pro Anwohner ist der Betrag allerdings oftmals deutlich höher, da, wie schon ausgeführt, viele Einzelbescheide für Eigentumsanteile zusammengefasst sind.

Kostenbeteiligungen, die in der Summe über 150 Euro liegen, sind die Ausnahme und werden nur dann fällig, wenn es sich um sehr große zusammenhängende Grundstücke handelt.Die CDU-Fraktion im St. Ingberter Stadtrat teilt die Verärgerung der betroffenen Bürger hinsichtlich der Kostenbescheide zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung und fühlt sich von den Angaben des Verwaltungschefs in der Stadtratssitzung getäuscht. Auf Nachfrage sei den Fraktionen vom Oberbürgermeister dargelegt worden, dass die Kosten für die betroffenen Bürger zwischen 90 Cent und 15 Euro lägen, was sich in einem zumutbaren Bereich bewegt hätte. Zudem sei angeführt worden, dass die Standfestigkeit der Masten nicht mehr gegeben sei und diese daher erneuert werden müssten. Allein diese Erneuerung begründe die Kostenbeteiligung der Anlieger; der Austausch der Leuchtmittel gegen LED hätte dagegen gemäß Stadtratsbeschluss explizit nicht zu einer Kostenbeteiligung geführt. "Nun müssen wir von den Anwohnern und aus der Presse erfahren, dass die Angaben des Oberbürgermeisters offenbar wieder einmal nicht zutreffend waren und die ausgestellten Kostenbescheide um ein Vielfaches höher liegen", so der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frank Breinig. Weiterhin wurde von den Bürgern angegeben, dass auf ihre telefonischen Beschwerden aus dem Rathaus mitgeteilt wurde, "man sähe das ebenso kritisch, aber der Stadtrat habe das eben so beschlossen." "Die Fraktion erwartet schnellstmöglich die Aufklärung der tatsächlichen Gegebenheiten durch den Oberbürgermeister, notfalls in einem Sonderausschuss. Bis dahin sollten die Kostenbescheide ausgesetzt werden. Sollten sich die vom Verwaltungschef dargestellten Tatsachen als falsch erweisen, müsse der Stadtratsbeschluss aufgehoben werden", so Breinig weiter.

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