Stadt verklagt Ex-OB Georg Jung

Saarlouis/St Ingbert · Mit dem Schicksal einer Daten-CD muss sich das Verwaltungsgericht befassen. Der Silberling mit einer Dokumentation über St. Ingbert in Jungs Amtszeit ist verschwunden. Schuld sei der Ex-OB, sagt die Stadt. Der Ex-Rathauschef weist das zurück.

 Die berühmt-berüchtigte Spatensammlung der Stadt St. Ingbert, hier ein Archivbild mit Roland Wind, ehemaliger Abteilungsleiter, aus der Ära Georg Jung. Vermutlich sind auch zahlreiche Spatenstiche des Ex-Oberbürgermeisters auf der verschwundenen CD dokumentiert. Foto: Kerstin Keller

Die berühmt-berüchtigte Spatensammlung der Stadt St. Ingbert, hier ein Archivbild mit Roland Wind, ehemaliger Abteilungsleiter, aus der Ära Georg Jung. Vermutlich sind auch zahlreiche Spatenstiche des Ex-Oberbürgermeisters auf der verschwundenen CD dokumentiert. Foto: Kerstin Keller

Foto: Kerstin Keller

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes rekonstruiert derzeit eine Episode aus den letzten Amtstagen des früheren Oberbürgermeisters von St. Ingbert , Georg Jung. Die Stadt macht den CDU-Politiker dafür verantwortlich, dass zum Ende von dessen Amtszeit 2500 Euro für eine Dokumentation auf einer Daten-CD gezahlt wurden, die bis heute spurlos verschwunden ist. Dieses Geld fordert die Kommune nun von ihrem Ex-Oberbürgermeister.

Jung, der von Juli 2004 bis Juli 2012 an der Spitze der Mittelstadt stand, weist diese Forderung zurück. Kurz vor seinem Ausscheiden hatte der nicht wiedergewählte Politiker am 13. Juni 2012 eine "Dokumentation über die Entwicklung der letzten zehn Jahre der Stadt St. Ingbert als Druckvorlage in digitaler Form" für 2500 Euro in Auftrag gegeben. Das Geld sollte laut Vertrag nach Abnahme des Werkes gezahlt werden. Die entsprechende Dokumentation in Gestalt einer Daten-CD wurde dem OB persönlich von dem Vertragspartner übergeben. Das passierte im Rahmen der Verabschiedung eines Amtsleiters in den Ruhestand am 29. Juni 2012, einem Freitag. Am folgenden Montag, dem 2. Juli, wurde ein Scheck über die 2500 Euro Werklohn von der Stadt ausgestellt. Er wurde am gleichen Tag eingelöst. Zwei Tage später war die Amtszeit des OB zu Ende. Am 5. Juli 2012 übernahm sein direkt gewählter Nachfolger Hans Wagner .

Nach dem Wechsel an der Rathaus-Spitze stellte die Stadt fest, dass die bereits bezahlte Domentation nicht zu finden war. Also wandte sie sich im August 2012 an den Lieferanten und bat um erneute Übersendung der Daten. Aber der konnte nicht helfen und betonte: Es gebe keine Kopie des fertigen Produktes. Es gebe nur ein Original. Und diese endgültige Dokumentation auf der CD habe er dem damaligen OB Jung gegeben. Daraufhin forderte die Stadt ihren Ex-Oberbürgermeister auf, besagte CD an sie herauszugeben.

Im internen Postausgang

Antwort des Politikers: Er habe die CD doch gar nicht mehr. Er habe sie direkt an jenem Freitag in den internen Postausgang gegeben. Konkret habe er die CD in den Korb für Postausgang in seinem Vorzimmer gelegt. Der Datenträger sollte zur Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit im Rathaus.

Aber dort kam die Daten-CD nie an. Und dafür macht die Stadt ihren früheren Spitzenbeamten verantwortlich. Sie klagte deshalb auf Schadensersatz gegen Jung vor dem Verwaltungsgericht. Dort wurde am Dienstag mündlich verhandelt. Weder die Stadt noch Georg Jung waren bei dem Termin dabei. Sie ließen sich durch St. Ingberter Anwaltskanzleien vertreten: Die Stadt durch Ruth Henrich, Jung durch Abel und Kollegen.

Der Vorsitzende Richter stellte grundsätzlich klar: Es gebe im öffentlichen Recht einen Anspruch auf Schadensersatz des (früheren) Dienstherren gegen Beamte. Dieser Anspruch setze voraus, dass der betroffene Staatsdiener seine Dienstpflichten verletzt habe. Außerdem müsse diese Verletzung zumindest grob fahrlässig gewesen sein. Der Richter weiter zum konkreten Fall: Nach derzeitigem Stand gehe es in Sachen St. Ingbert darum, dass im internen Postlauf eine CD mit wichtigen Daten verschwunden sei. Diese CD sei zuvor vom Oberbürgermeister in den Korb für Postausgang gelegt worden. Darin die Verletzung einer Dienstpflicht zu sehen, das sei schwierig. Irgendwie müsse sich ein Oberbürgermeister doch darauf verlassen können, dass seine Post ordentlich behandelt wird. Sollten die Richter bei dieser Linie bleiben, dann dürfte die Klage der Stadt gegen den Ex-OB abgewiesen werden. Das Gericht will sein Urteil schriftlich verkünden.

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