Sicherheit der Kinder steht an erster Stelle

Oberwürzbach · Die Bushaltestelle „An der Pump“ in Fahrtrichtung St. Ingbert wird von der Hauptstraße 52 und 54 an die Ecke der Anwesen Hauptstraße 62 und 64 verlegt. Je nach Wetter erfolgt die Maßnahme noch in diesem Jahr.

 Die Haltestelle „An der Pump“ Fahrtrichtung St. Ingbert wird ihren neuen Platz gegenüber der Haltestelle links im Bild bekommen. Foto: Cornelia Jung

Die Haltestelle „An der Pump“ Fahrtrichtung St. Ingbert wird ihren neuen Platz gegenüber der Haltestelle links im Bild bekommen. Foto: Cornelia Jung

Foto: Cornelia Jung

Aus Sicherheitsgründen für die Oberwürzbacher Schulkinder hatte sich der Ortsrat beim Wirtschaftsministerium und der Stadtverwaltung dafür stark gemacht, dass die Bushaltestelle "An der Pump" in Fahrtrichtung St. Ingbert zwischen den Hausnummern Hauptstraße 52 und 54 verlegt wird.

Wie die Verwaltung anlässlich der jüngsten Ortsratssitzung mitteilte, werde dem Wunsch entsprochen. Somit wird sich die Haltestelle künftig an der Ecke der Anwesen Hauptstraße 62 und 64, gegenüber der Haltestelle der Gegenrichtung, befinden. Bei deren Ausweisung werde auf die Ein- und Ausfahrt der benachbarten Grundstücke mit den Hausnummern 68 und 68 c Rücksicht genommen. Sollte es das Wetter zulassen, werde die Verlegung noch in diesem Jahr erfolgen. Eine Infoveranstaltung mit den Bürgern des Ortes zu diesem Thema werde es nicht mehr geben, da diese während der bisherigen Orts-Termine die Möglichkeit gehabt hätten, ihre Meinung zu sagen. "Info ja, aber keine Diskussionen mehr", sagte Patrick Schmitt (CDU ). "Es gibt gute Argumente für die Verlegung, da sollten wir auch nicht mehr zurückrudern", sagte Ortsvorsteherin Lydia Schaar (CDU ) dazu. Die Verkehrssicherheit der Kinder stehe an erster Stelle, war sich der Ortsrat einig. Die Haltestellenverlegung sei ein erster Schritt, die Ausweisung eines Zebrastreifens werde man perspektivisch im Auge behalten. Bei weiteren Fragen werden die Oberwürzbacher darum gebeten, sich mit der Ortsvorsteherin, den Ortsratsmitgliedern oder der Verwaltung in Verbindung zu setzen. An der gegenüberliegenden Haltestelle fehle außerdem eine Überdachung. Hinsichtlich deren möglicher Errichtung wurden laut Verwaltung die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke neben den Anwesen Hauptstraße 51 geprüft. Demzufolge ist das Bundesland Saarland Eigentümer. Als dessen Vertreter wurde der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) gebeten, zur Errichtung einer Wartehalle auf den betreffenden Grundstücken Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme lag zum Zeitpunkt der Ortsratssitzung jedoch noch nicht vor. Im Falle eines positiven Bescheids werde die Verwaltung ein Ingenieurbüro mit der Planung beauftragen und dem Ortsrat die Ergebnisse vorlegen.

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