Bahnlog-Urteil schwächt Kirkel

Kirkel · Die Gemeinde Kirkel hat im April den Prozess gegen Bahnlog verloren. Das Thema rutschte in die Sommerpause und kocht jetzt hoch. Die Prozesskosten von 230 000 Euro sind das eine. Das andere ist die Frage, ob die Klage sinnvoll war.

 Damit der Staub der Schottersteine aus den Bahngleisen nicht überall in der Luft herumfliegt, hat Bahnlog zeltähnliche Einhausungen errichten lassen. Eine stabile Lagerhalle scheiterte bisher daran, dass die Rechtslage nicht klar war. Foto: Immesberger/SZ

Damit der Staub der Schottersteine aus den Bahngleisen nicht überall in der Luft herumfliegt, hat Bahnlog zeltähnliche Einhausungen errichten lassen. Eine stabile Lagerhalle scheiterte bisher daran, dass die Rechtslage nicht klar war. Foto: Immesberger/SZ

Foto: Immesberger/SZ

Wer die Gerichte bemüht, muss damit rechnen, dass das Urteil nicht nur so ausfällt, wie man sich das gewünscht hat. Am Ende muss man auch noch dafür zahlen, dass man verloren hat.

So geht es derzeit der Gemeinde Kirkel , die den Prozess gegen die in Altstadt ansässige Firma Bahnlog verloren hat - korrekt hieß das Verfahren: "Kirkel gegen Saarland und Bahnlog." Entschieden wurde es Ende April vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis. Vertreten wurden beide Parteien von Fachanwälten: Die Gemeinde Kirkel von einer Würzburger Kanzlei, die auf Umweltsachen spezialisiert ist, das Saarland und Bahnlog von einem in Bahnrecht bewanderten Jura-Professor aus Potsdam, der am Ende die besseren Argumente hatte und das Gericht überzeugen konnte. Kirkel sitzt jetzt auf rund 230 000 Euro Verfahrenskosten - und Bahnlog ist immer noch da. Da fragt man sich, ob es nicht besser gewesen wäre, schon vor Jahren mit Guido Fries, dem Geschäftsführer von Bahnlog, das Gespräch gesucht zu haben.

"Ich habe das immer angeboten", so Fries im Gespräch mit unserer Zeitung, "wir hätten mit der Gemeinde Kirkel einige Dinge voranbringen können, zum Beispiel den Bau von Hallen auf dem Gelände zum Schutz vor Staub. Aber bei einem laufenden Verfahren mit ungewissem Ausgang habe ich natürlich nicht noch in neue Bausubstanz investiert."

Doch der Gemeinde als Klägerin schien es damals nicht um einvernehmliche Lösungen, sondern ums Ganze zu gehen: Bahnlog sollte weg aus Altstadt.

Oder, juristisch ausgedrückt: Es sollte eine eisenbahnrechtliche Freistellung (also Entwidmung) des Bahnlog-Geländes erreicht werden. Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt. Bürgermeister Frank John will im Nachhinein nicht bewerten, ob der Klageweg nun sinnvoll war oder nicht: "Eine nachträgliche Bewertung bringt nichts." Zumal 2008 die Stimmung gegenüber Bahnlog aufgeputscht war, es verging keine Woche, in der sich nicht die Bürgerinitiative Bibaz zu Wort meldete, unterstützt von den Grünen im Kirkeler Gemeinderat, die den "Umweltsünder Bahnlog zur Verantwortung ziehen" wollten.

Zur Erinnerung: Seit 2004 hatte die Firma Bahnlog auf dem Gelände des ehemaligen Zollbahnhofs eine Aufbereitungsanlage für Bahnschotter installiert. Auch alte Bahnschwellen wurden dort entsorgt. Diese Aktivitäten waren nicht nur den Anwohnern aus Altstadt ein Dorn im Auge, auch Bürger aus Beeden und Lappentascher Hof fühlten sich durch Krach und Staub belästigt. Geklagt hatte nicht nur die Gemeinde Kirkel , sondern parallel dazu auch der BUND. Er wollte eine Stilllegung, "denn auf dem Bahnlog-Gelände wird noch nach Genehmigungen von 1918 verfahren, das ist absurd", hatte damals Joachim Götz vom BUND gesagt. Allerdings hat Bahnlog auch diesen Prozess jetzt gewonnen. Von der feindlichen Stimmung gegenüber dem Betrieb ist nach nunmehr zehn Jahren nicht mehr viel zu spüren. Bahnlog hat in Naturschutz investiert, die Bürgerinitiative meldet sich nicht mehr, und außer Nachhutgefechten im Gemeinderat sind nur die realen Gerichtskosten übrig geblieben.

Wie geht es weiter? Nachdem das Urteil Ende April bekannt war, habe sich Geschäftsführer Fries noch am selben Tag bei Bürgermeister John gemeldet "um die Sache gemeinsam anzugehen." Seitdem sei nichts passiert, so Fries. Das Thema rutschte laut John "in die Sommerpause" und tauchte erst vor wenigen Tagen im Gemeinderat auf. Der Bürgermeister selbst hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, möchte diese Berufung aber erst mal ruhen lassen und "weiter abwarten".

Der Anwalt von Guido Fries hat nicht zugestimmt. Auf Zeit zu spielen sei eine bequeme Lösung für die Gemeinde, ergebe für Bahnlog aber keinen Sinn. Bürgermeister und Rat hätten ein halbes Jahr Zeit gehabt, sich mit Bahnlog in Verbindung zu setzen. Zum Beispiel, um ein gemeinsames Erschließungskonzept für die Zufahrt zum Bahnlog-Gelände zu erstellen, "das wäre sinnvoll gewesen."

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