Bushaltestelle irritiert Autofahrer

Homburg · Die Großbuchstaben Bus auf der Straße weisen am neuen Minikreisel auf eine Haltestelle und nicht auf eine gesonderte, allein Bussen vorbehaltene Spur hin. Das bedeutet: Man darf hier fahren. Das hat die Stadt Homburg klargestellt. Manche Autofahrer hatte dies verwirrt.

 Die unübersehbare Markierung der Bushaltestelle am Amtsgericht verwirrt so manchen Autofahrer, der hier eine ausgewiesene Busspur vermutet. Fotos: Thorsten Wolf

Die unübersehbare Markierung der Bushaltestelle am Amtsgericht verwirrt so manchen Autofahrer, der hier eine ausgewiesene Busspur vermutet. Fotos: Thorsten Wolf

 Das Busspur-Zeichen.

Das Busspur-Zeichen.



Seit einigen Tagen läuft es zumindest im wahrsten Sinne des Wortes rund am Amtsgericht: Nachdem dort in den letzten Tagen der Sommerferien ein Minikreisel den Verkehr im Kreuzungsbereich Zweibrücker Tor, Zweibrücker Straße und Oberer Allee regelt, geht es ohne den früheren Umweg rund ums Amtsgericht, die alte "Juristenschleife", direkt von der B 423 in Richtung Innenstadt. Diese durchaus relevante Änderung des Verkehrsflusses hatte in der Vergangenheit zu einigen Diskussionen geführt (wir berichteten mehrfach). So mancher konnte sich nicht vorstellen, wie sich mittels eines bislang nur aufmarkierten Kreisels die Verkehrssituation wirklich verbessern könne. Dass sie sich verbessert hat, dessen zeigte sich Homburgs Pressesprecher Jürgen Kruthoff gestern im Gespräch mit unserer Zeitung sicher. "Die Tendenz ist: Wir haben alles richtig gemacht."

Doch liegen Kruthoff und die städtischen Verkehrsplaner mit dieser Einschätzung richtig? Nehmen die Autofahrer die neuen Fahrwege an? Eine Recherche vor Ort vermittelte in der Tat den Eindruck, dass nur wenige Autofahrer sich angesichts der neuen Verkehrsführung unsicher zeigen. Allerdings: Ein Hürde muss so mancher überspringen - oder besser: überfahren. Dabei handelt es sich um die unübersehbare Markierung der Bushaltestelle in Höhe des Amtsgerichts auf der Fahrspur der Zweibrücker Straße in Richtung Minikreisel. Die hält so mancher nämlich eben nicht für eine Bushaltestellen-Markierung sondern für einen Hinweis auf eine Busspur. Darf man da drüber fahren? Oder muss man immer noch nach rechts abbiegen in die Untere Allee?

Klar ist: Man darf über diese Spurmarkierung fahren, alles andere macht an dieser Stelle auch keinen Sinn, soll die neue Verkehrsregelung doch gerade den direkten Zugang von der B 423 in Richtung Altstadt ermöglichen. Dass man dürfe, so Kruthoff gestern auf Nachfrage unserer Zeitung, verdeutliche schon das Fehlen des Hinweis-Schildes auf eine Busspur, im Verkehrsrechts-Deutsch also auf einen "Bussonderfahrstreifen" (siehe Bild).

Trotzdem, so Kruthoff weiter, werde man die Situation rund um den neuen Minikreisel am Amtsgericht im Auge behalten, immerhin sei man gegenwärtig ja noch in einer Testphase. Dies könne auch bedeuten, dass man die derzeit recht große Beschriftung der Bushaltestelle auf dem Asphalt noch einmal abfräse und durch eine kleinere ersetze. In jedem Fall werde man reagieren, sollte sich herausstellen, dass eine messbare Zahl von Autofahrern aufgrund der Bushaltestellen-Markierung weiterhin den alten Umweg über Untere und Obere Allee fahre.

Grundsätzlich bewertet Kruthoff die nun gefundene Lösung positiv. So sorge gerade die Neuneinrichtung von zwei Fußgängerüberwegen über die Straße Zweibrücker Tor und die Zweibrücker Straße unmittelbar in Höhe der Einfahrten in den Kreisel für eine Gefahrenminderung. "Der Verkehr läuft langsamer, aber flüssig", so der Stadtpressesprecher.

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