Kein Nein zur Drei-Ohren-Lösung

Homburg · Vier Ohren sind besser als drei, drei aber besser als gar kein Ohr: In die Dauerdiskussion um den geplanten Ausbaus des bestehenden Autobahanschlusses Homburg kommt nun offensichtlich Bewegung.

"Vier ist besser drei, drei aber besser als zwei." Mit dieser kurzen Formel hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Alexander Funk seine Empfehlung zum Ausbau des bestehenden Autobahnanschlusses Homburg-Bexbach zu Beginn der Woche in Worte gefasst (wir berichteten). Adressat dieser Aussage: die Homburger Stadtspitze. Die hatte sich in der Vergangenheit immer wieder für eine maximale Variante mit Vier-Ohren-Ausbau ausgesprochen. Der Begriff "Ohren" steht dabei umgangssprachlich für die Zahl der Autobahnab- und Auffahrten. Bislang verfügt der bestehende Autobahnanschluss über zwei kombinierte Auf- und Abfahrten. Mit Blick auf das bestehende und prognostizierte Verkehrsaufkommen, Stichwort neues Industriegebiet Zunderbaum, ist das für viele zu wenig.

Auf den Rat Funks, die vom Land derzeit geplante, kleinere Lösung mit besagten drei Ohren nicht mit einem Widerspruch im Verfahren zu behindern und damit möglicherweise das gesamte Projekt zu gefährden, reagierte Homburgs Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind so: "In Bezug auf den Autobahnanschluss Homburg ist natürlich allen Beteiligten bekannt, dass wir eine Lösung mit vier sogenannten Ohren klar bevorzugen." Dennoch werde man keinen Widerspruch gegen die andere Variante einlegen, "da wir diese Lösung so schnell wie möglich wollen. Dass wir langfristig an einem vierten Ohr festhalten, ohne die kleinere Variante zu gefährden, ist auch im Stadtrat so diskutiert worden". So stimme die Einschätzung der Situation durch die Stadtspitze mit der Meinung "unseres Bundestagsabgeordneten überein. Daher setzen wir auf seine weitere Unterstützung".

Übereinstimmung, so Schneidewind in seiner Stellungnahme zu den aktuellen Einschätzungen Funks weiter, gebe es auch in Sachen B-423-Umgehung. "Bei der Umgehung der B 423 geht es derzeit vor allem darum, dass diese im Verkehrswegeplan des Bundes bleibt und hier als Maßnahme mit vordringlichem Bedarf eingestuft wird." Dies müsse gelingen, "denn es geht um die Entlastung zahlreicher Haushalte entlang der B 423 und um Perspektiven bei der Erschließung von großen Brachflächen in der Stadt." Gemeint ist damit das DSD-Gelände.

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