Viele Fragen um die Tonne

Homburg · Wie muss die Mülltonne abgestellt werden, damit sie geleert wird? Wer ist zuständig, wenn sie danach für Probleme sorgt, weil sie etwa auf einem Radweg abgestellt wurde? Das sind Fragen, die unsere Leser bewegen. Wir haben nachgehört, was beachtet werden muss.

 Damit die Mülltonne auch geleert wird, wie gewünscht, muss sie am Abfuhrtag ab 6 Uhr mit dem Griff zur Straße auf öffentlichem Grund stehen. Darauf weist die Stadt hin. Foto: Engel & Seeber

Damit die Mülltonne auch geleert wird, wie gewünscht, muss sie am Abfuhrtag ab 6 Uhr mit dem Griff zur Straße auf öffentlichem Grund stehen. Darauf weist die Stadt hin. Foto: Engel & Seeber

Foto: Engel & Seeber

Eigentlich ist es eine alltägliche Sache: An einem bestimmten Wochentag wird im gewählten Rhythmus die Mülltonne rausgestellt - und dann auch geleert. Was sich einfach anhört, macht in der Praxis allerdings immer wieder Probleme oder wirft zumindest Fragen auf. Erst vor kurzem hatte eine Leserin davon berichtet, dass der Mülleimer ihrer Mutter nicht geleert worden war. Der Grund: Er war nicht richtig aufgestellt. Zwar auch um Müll, aber in seinem Fall um die leere Tonne macht sich Karl-Heinz Streifler aus Bruchhof Gedanken. Er hat beobachtet, dass sein Mülleimer nach dem Leeren auf den Fahrradweg gerollt wurde. "Das ist jedes Mal so", berichtet er. Er stelle die Tonne direkt hinter die Grundstücksgrenze, mit dem Griff zur Straße - so wie es sich gehöre. Wenn dann die Müllabfuhr komme, so gegen 7 Uhr, sehe er seine leere Tonne anschließend mitten auf dem kombinierten Bürgersteig/Radweg stehen. Gegen 8 Uhr ist Streifler in der Regel auf der Straße, um den Mülleimer wieder auf seinen normalen Platz zurückzurollen. Was aber passiert, wenn in der Zwischenzeit ein Radfahrer darauffahre? Wer haftet?, fragt er sich. Die Leute von der Müllabfuhr bräuchten die Tonne nur zwei Meter weiter zu schieben dorthin, wo sie zuvor war.

Der Hauseigentümer, dem die Tonne zugeordnet ist, müsse auch dafür sorgen, dass diese wieder aus dem Verkehrsraum herausgebracht werde, sagte gestern Stadt-Pressesprecher Jürgen Kruthoff auf Anfrage. Das direkt zu tun, sei natürlich rein technisch gar nicht möglich, sonst müsste man ja quasi darauf lauern, wann die Tonne geleert wird. Wer selbst nicht zurückrollen kann, der müsse eigentlich organisieren, dass jemand das in Vertretung für ihn tut. Käme es allerdings tatsächlich zu einem Prozess, so Kruthoff weiter, wäre wohl jeder Beteiligte - Stadt, Radfahrer , Anwohner - mit einer Teilschuld mit im Boot, zitiert der Pressesprecher eine Vermutung der Juristen. Er habe bislang aber noch nicht davon gehört, dass jemandem durch eine im Weg stehende Mülltonne etwas passiert sei. So weit die Theorie, doch die Stadt möchte auch praktisch etwas tun: Oberbürgermeister Rüdiger Schneidewind habe jetzt nochmals eine klare Ansage über den Baubetriebshof (BBH) an die Müllabfuhr-Mitarbeiter gemacht, damit sie etwas sorgfältiger beim Zurückstellen der geleerten Tonnen vorgehen. Diese sollten an den Rand des Gehweges gebracht werden, wenn es problemlos machbar sei, könne auch das private Grundstück eine Option sein. Allerdings dürfe eigentlich privates Gelände nicht betreten werden, informiert Kruthoff weiter. Da es offenbar bei manchen generell noch Unklarheiten gebe, wie die Mülltonne richtig steht, damit sie auch dann abgeholt wird, wenn sie wirklich geleert werden soll, hat die Stadt die wesentlichen Punkte, die zu beachten sind, aufgelistet.

Laut Abfallwirtschaftssatzung des Entsorgungsverbandes Saar müsse die Tonne am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr morgens am Rand der Straße stehen. Wichtig sei dabei vor allem, dass die Tonne auf öffentlichem Grund, also etwa dem Bürgersteig, zur Entleerung bereitsteht, da sie auf Privatgelände nicht abgeholt werden dürfe. Die Tonnen müssen so aufgestellt sein, dass sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust eingesammelt werden können. Ergänzend weist der Leiter des BBH, Waldemar Drumm, darauf hin, dass der Leerungswunsch nur dann eindeutig erklärt ist, wenn die Tonne mit dem Griff zur Straße steht. Dies sei vor allem wichtig, wenn diese ihren Dauerstandplatz im Bereich des Gehweges habe. In der Vergangenheit seien schon des Öfteren Leerungen vorgenommen worden, die zu diesem Zeitpunkt von den Anwohnern nicht beabsichtigt waren, erklärt die Stadt. Daher müsse klar erkennbar sein, ob die Tonne geleert werden soll oder nicht.

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Hintergrund Gerade bei Hitze sollten Nutzer die Biotonnen alle zwei Wochen leeren lassen, um möglichen Geruchsbelästigungen oder auch Madenbefall vorzubeugen, empfehlen Experten. Die Entsorgung des Bioabfalls über die Biotonne sei mit einer einheitlichen Jahresgebühr für die 14-tägliche Leerung belegt. Daher bringen eingesparte Leerungen dem Nutzer auch keinen Gebührenvorteil, heißt es beim Baubetriebshof in Homburg . Auch sollten Biotonnen nicht überfüllt oder der Inhalt gepresst werden. red

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