Wenn aus Ideen Gesetze werden

Homburg. Zum 32. Mal trafen sich in der Kreisstadt Juristen, Wirtschafts- und Verwaltungsexperten zu den Homburger Tagen. Die 130 Teilnehmer diskutierten aktuelle Fragen des Verkehrsrechts, das gerade in der Europäischen Union einem stetigen Wandel unterliegt

 130 Juristen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung nahmen an den 32. Homburger Tagen im Schlossberg-Hotel teil. In der Bildmitte: Professor Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Michael Schneider

130 Juristen und Experten aus Wirtschaft und Verwaltung nahmen an den 32. Homburger Tagen im Schlossberg-Hotel teil. In der Bildmitte: Professor Klaus Tolksdorf, der Präsident des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Foto: Michael Schneider

Homburg. Zum 32. Mal trafen sich in der Kreisstadt Juristen, Wirtschafts- und Verwaltungsexperten zu den Homburger Tagen. Die 130 Teilnehmer diskutierten aktuelle Fragen des Verkehrsrechts, das gerade in der Europäischen Union einem stetigen Wandel unterliegt.Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, auf den die nicht nur bei Juristen hoch angesehenen Homburger Tage zurückgehen, moderierte die fachlichen Beiträge und die nachfolgenden, teils lebhaften Diskussionen zu den behandelten Themen. Dafür wurde Gebhardt große Anerkennung zuteil, so vom früheren Präsidenten des Deutschen Verkehrsgerichtstages und dem ehemaligen Generalbundesanwalt Kay Nehm oder Professor Klaus Tolksdorf, dem Präsidenten des Bundesgerichtshofes.

Hingewiesen wurde nicht nur auf die wegweisenden Diskussionen während der Homburger Tage, die schon oft Eingang in gesetzgeberische Formulierungen gefunden haben. Darüber hinaus sind die in Buchform zusammengefassten Ergebnisse der Tagungen seit Jahr und Tag fester Bestandteil jeder gut sortierten Anwalts-, Gerichts- oder Verwaltungsbibliothek.

"Aus der Arbeit von Verkehrsjuristen und anderen Entscheidungsträgern sind die Ergebnisse der Homburger Tage gar nicht mehr wegzudenken", sagte Timm Lewandowski, der aus Berlin-Steglitz ins Homburger Schlossberg-Hotel gekommen war.

Die Thematik der 32. Homburger Tage griff Probleme auf, die selbst erfahrenen Juristen zum Teil heftige Kopfschmerzen bereiten. Gerade von den Ergebnissen der Diskussionen hierüber erhofften sich die Teilnehmer Hinweise darauf, wie der Gesetzgeber die recht komplizierten Sachverhalte überschaubarer machen und Anwälten wie Richtern Zeit raubende Kleinarbeit ersparen kann.

Weil auch vor Gericht Zeit Geld ist, können Prozessbeteiligten womöglich Kosten in beträchtlicher Höhe entstehen, wenn sich Verfahren in die Länge ziehen. Dem wollen Juristen hinter und vor dem Richtertisch entgegenwirken. Zu den problematischen Fällen können Unterhaltsansprüche naher Angehöriger werden, wenn ein Verkehrsteilnehmer zu Tode kommt, der Angehörigen zum Unterhalt verpflichtet war. Sei der Sachverhalt noch recht klar, wenn das Unfallopfer verheiratet war, fangen die Probleme etwa in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft erst an.

Gerade hier erachteten es Juristen für sehr sinnvoll, wenn Unfall-Versicherungen abgeschlossen würden. "Wer ein neues Auto kauft, schließt so gut wie selbstverständlich eine Vollkasko-Versicherung dafür ab. In Bezug auf das Zusammenleben mit einer Partnerin oder einem Partner tun das sehr viele Leute nicht", monierte Hans-Jürgen Gebhardt nach dem Vortrag von Angela Diederichsen, Richterin am Bundesgerichtshof (BGH).

Zum Versicherungsschutz nach Unfällen referierte Annette Brockmöller, Richterin am BGH. Hier wurde unter anderem klar gestellt, dass ein Anspruchsberechtigter der Versicherung den Unfall an sich anzeigen muss. Zu Grund und Verlauf des Unfalls dagegen müsse er keine Darlegungen machen.

Der aus Homburg stammende Referent Klaus-Ludwig Haus ging auf die Gültigkeit im EU-Ausland erworbener Führerscheine ein. Abgesehen von Beschränkungen wie etwa einem Fahrverbot könne auch in Deutschland derjenige Auto fahren, der die Lizenz im EU-Ausland erworben habe. Diskutiert werde derzeit, inwieweit die in Deutschland strengeren Vorschriften Deutsche gegenüber Bürgern anderer EU-Staaten benachteiligen könnten. Das sei dann so etwas wie "Inländer-Diskriminierung", so Haus. Zudem spielten auch die Kosten eine Rolle, fügte Gebhardt hinzu, nachdem in Deutschland der Führerschein ein Mehrfaches der Kosten verursache wie zum Beispiel in Tschechien.

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