Wenn Pflicht Leben retten kann
Homburg/Bexbach/Kirkel · Billige Rauchmelder, warnt die Feuerwehr, sind anfälliger für Fehlalarme. Durch deren erhöhte Zahl künftig könnten die Wehren vor Probleme gestellt werden. Ab 1. Januar 2017 sind die lebensrettenden Geräte in allen Häusern vorgeschrieben.
Es geschah am vergangenen Montag: In einem Wohnhaus in Limbach schlägt ein Rauchmelder Alarm. Die Bewohner sind abwesend, aber ein Nachbar wird aufmerksam und alarmiert die Feuerwehr. Die Löschbezirke Limbach und Altstadt rücken aus, auch das Drehleiter-Fahrzeug der Homburger Feuerwehr ist mit dabei. Einen Brand können die Einsatzkräfte vor Ort allerdings nicht feststellen, der Rauchmelder hatte ohne ersichtlichen Grund ausgelöst.
Dieses Szenario ist zwischenzeitlich nicht mehr so selten, die Fehlalarme aufgrund defekter oder unzuverlässiger Rauchmelder häufen sich. Diese Situation könnte sich für die Feuerwehren noch verschärfen, denn: Gilt bis jetzt die Rauchmelderpflicht nur für Neubauten, so sind sie ab dem 1. Januar 2017 in allen Häusern Pflicht. Damit werden verstärkt auch Geräte zum Einsatz kommen, die in Sachen Qualität nicht dem entsprechen, was einen zuverlässigen Rauchmelder ausmacht. Philip Keil, Beauftragter für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Feuerwehr Kirkel: "Die billigen Rauchmelder scheinen nach ersten Erfahrungen anfälliger für Fehlalarme zu sein, als qualitativ hochwertigere Geräte." Fehlalarme eines Rauchmelders könnten, so Keil, verschiedene Ursachen haben, von der nicht rechtzeitig gewechselten Batterie bis zu Insekten, die in einen Rauchmelder hineinkriechen. Hochwertige Geräte würden diesen beiden Fehlermöglichkeiten einen Riegel vorschieben. Doch wie erkennt man einen tauglichen Rauchmelder? "Bei der Kennzeichnung der Geräte ist zu beachten, dass die 'CE-Kennzeichnung' auf den Geräten lediglich verrät, dass das Produkt in Deutschland verkauft werden darf, es ist kein Prüfzeichen!" Vielmehr, erläuterte Philip Keil, sollte man darauf achten, dass der Melder mit dem unabhängigen Qualitätskennzeichen "Q" (Buchstabe "Q" mit einem innenliegenden Flammensymbol) gekennzeichnet ist. "Dieses steht für Rauchmelder mit erweiterter Qualitätsprüfung. Hier kann man sicher sein kann, dass es sich um ein Gerät mit geprüfter Langlebigkeit, erhöhter Stabilität gegen äußere Einflüsse und mit einer fest eingebauten Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer handelt - und das Risiko von Fehlalarmen reduziert ist."
Auch Uwe Wagner, Kreisbrandinspekteur im Saarpfalz-Kreis, beobachtet die aktuelle Situation mit einem wachen Auge. "Eine gewisse Quote von Fehlalarmen gibt es immer. Aber diese wird eben gefördert von Billig-Rauchmeldern, die nicht dem entsprechen, was eigentlich nötig ist. Das wird die Feuerwehren vor Probleme stellen, da die Einsatzzahlen dadurch steigen." Denn: Ausrücken muss die Feuerwehr, auch wenn es am Ende nur gilt, den Fehlalarm zu bestätigen.
Vor diesem Hintergrund sieht Wagner die Gefahr einer zunehmenden Belastung der Feuerwehren. "Wir müssen deswegen schauen, wie wir uns auf diese Situation einstellen", sagt Wagner - und spielt damit auch auf die Verfügbarkeit von Feuerwehren im Tagesdienst an. "Das wird dann teurer für die Kommunen, wenn unsere Feuerwehrleute über den Tag hinweg immer häufiger ihre Arbeitsstelle verlassen müssen und die Unternehmen sich den entsprechenden Lohnausfall von den Städten und Gemeinden erstatten lassen. Und es kann natürlich sein, dass diese Situation einem Arbeitgeber irgendwann zu viel wird. Deshalb müssen wir jetzt Erfahrungswerte sammeln und uns dann so organisieren, dass das Ganze für uns praktikabel ist."