Letzte Handgriffe vor Trauermonat

Homburg · Die Friedhöfe im Stadtgebiet werden derzeit von städtischer Seite gesäubert und gepflegt. Die Ehrengräber müssen geschmückt werden, denn am 1. November ist mit Allerheiligen der erste der Gedenktage im Trauermonat November.

 Vor Beginn des Trauermonats November unterliegen die Homburger Friedhöfe einer besonderen Wahrnehmung durch die Stadtverwaltung, steht das Gedenken an die Toten doch in den kommenden Wochen im Mittelpunkt. Foto: Thorsten Wolf

Vor Beginn des Trauermonats November unterliegen die Homburger Friedhöfe einer besonderen Wahrnehmung durch die Stadtverwaltung, steht das Gedenken an die Toten doch in den kommenden Wochen im Mittelpunkt. Foto: Thorsten Wolf

Foto: Thorsten Wolf

Im Kirchenjahr gilt der November als Monat der Besinnung und des Gedenkens. Im Volksmund wird er auch oft als "Trauermonat" bezeichnet. Das kommt nicht von ungefähr, fallen in den November doch große Tage des Erinnerns. Auftakt ist schon "Allerheiligen " am 1. November, an dem die katholische Kirche ihrer Heiligen gedenkt. Am 2. November feiert die katholische Kirche dann "Allerseelen " als Gedenken an die Verstorbenen. Zwei Sonntage vor dem ersten Advent, in diesem Jahr am 13. November, begeht Deutschland den Volkstrauertag als Erinnerung an die Toten beider Weltkriege und die Opfer von Krieg, Flucht, Vertreibung und Gewaltherrschaft - in diesen Tagen auch eine Mahnung angesichts zunehmender Konflikte überall auf dieser Welt. Eine Woche später, am 20. November, ist "Totensonntag " als Erinnerung der evangelischen Kirche an die Verstorbenen, auf den Mittwoch zuvor fällt der evangelische Buß- und Bettag.

All diese Tage haben eine große spirituelle Bedeutung, der Friedhof wird im November Ziel vieler Besuche an den Gräbern. Schon zuvor bedeutet das für die Homburger Stadtverwaltung, und da vor allem für die Grünflächenabteilung, dass die Friedhofspflege einen größeren Stellenwert hat als sonst üblich. Jürgen Kruthoff, Pressesprecher der Stadt, gestern auf Nachfrage unserer Zeitung: "Vor Allerheiligen werden auf allen Friedhöfen der Kreisstadt Homburg durch den Baubetriebshof wieder Säuberungs- und Pflegearbeiten durchgeführt." So werde das herbstliche Laub entfernt, "es wird aufgeräumt, gesäubert und auch alle Müllbehälter entleert. Darüber hinaus wurden zum bevorstehenden Feiertag auch die Ehrengräber geschmückt".

Damit dieser Zustand bis zum Feiertag Allerheiligen auch bestehen bleibe, bittet man seitens der Friedhofsverwaltung um Verständnis dafür, "dass Arbeiten an Gräbern nur bis einschließlich Donnerstag, 27. Oktober, gestattet werden können". Denn: Andernfalls wären die Müllbehälter schnell wieder befüllt, und eine erneute Leerung vor dem Feiertag wäre dann nicht mehr überall zu schaffen. Kruthoff machte aber auch klar: "Das Niederlegen von Grabschmuck auf Gräbern nach diesem Termin ist selbstverständlich möglich." Darüber hinaus teilte Kruthoff im Namen die Friedhofsverwaltung mit, dass das Wasser auf den Friedhöfen ab dem 2. November abgestellt werde, hier sei die drohende Frost-Gefahr und damit auch die Gefahr von damit verbundenen Schäden an den Wasserleitungen Ursache. "Auf der Friedhöfen hat, wenn man so will, der Winter schon begonnen", so Kruthoff.

Der Pressesprecher wies im Zusammenhang mit den laufenden Arbeiten zum Trauermonat November auch auf die zentrale Veranstaltung der Stadt zum Volkstrauertag am 13. November am Homburger Hauptfriedhof hin. Doch nicht nur dort, auch auf vielen anderen Friedhöfen der Stadt, und natürlich auch in den Nachbarkommunen, wird an diesem Tag den Toten beider Weltkriege und den Opfern von Krieg, Flucht, Vertreibung und Gewaltherrschaft gedacht.

Zum Thema:

Auf einen Blick Die Gedenk- und Feiertage im November: "Allerheiligen " am 1. November, "Allerseelen " am 2. November, Volkstrauertag am 13. November, "Buß- und Bettag" am 16. November, "Totensonntag " am 20. November. Von diesen Tagen ist nur "Allerheiligen " am 1. November ein gesetzlicher Feiertag, ebenso wie beim Volkstrauertag, dem "Buß- und Bettag" (kein gesetzlicher Feiertag) sowie dem "Totensonntag " handelt es sich zudem um einen sogenannten "stillen Feiertag" oder "stillen Tag". Die im jeweiligen Feiertagsgesetz geregelten Einschränkungen verbieten dann beispielsweise themenfremde öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, den Schankbetrieb oder musikalische Darbietungen. thw

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