„Erweiterung um 27 Hektar gefährdet Biosphärenstatus“

Rubenheim · Bei einer Überprüfung der Biosphäre Bliesgau, wie sie in spätestens zwei Jahren anstehe, „besteht das Risiko, dass der Kalksteinbruch als Störfaktor wahrgenommen wird“, hieß es aus dem Landratsamt.

 Tief in die Erde graben sich die Bagger im Kalksteinbruch in Rubenheim. Das Unternehmen möchte sich gerne vergrößern und hat bisher nur vom Innenministerium grünes Licht erhalten. Foto: Joachim Schickert

Tief in die Erde graben sich die Bagger im Kalksteinbruch in Rubenheim. Das Unternehmen möchte sich gerne vergrößern und hat bisher nur vom Innenministerium grünes Licht erhalten. Foto: Joachim Schickert

Foto: Joachim Schickert

Der Landrat des Saarpfalz-Kreises und Verbandsvorsteher des Biosphärenzweckverbandes Bliesgau, Theophil Gallo , hat bekräftigt, dass bei Erweiterung des Kalksteinbruchs in Rubenheim um 27 Hektar der Biosphärenstatus insgesamt auf dem Spiel stehe. Wie der Saarpfalz-Kreis mitteilt, stehe in spätestens zwei Jahren eine Überprüfung der Biosphäre Bliesgau an, bei der unter anderem auch ein genauer Blick darauf geworfen werde, wie mit dem Thema Nachhaltigkeit umgegangen wird. "Da der industrielle Abbau des jetzigen Steinbruchs und der Verkauf wertvollen Kalkschotters in den Unterbau von Straßen und Plätzen wenig nachhaltig ist beziehungsweise betrieben wird, besteht das Risiko, dass der Steinbruch als Störfaktor wahrgenommen wird", heißt es aus dem Landratsamt.

Der Austausch von Argumenten und Fakten in Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des Steinbruchs in Rubenheim sei keine politische Angelegenheit. Wenn Gallo sich bereits in seinem Wahlkampf gegen die Erweiterungspläne geäußert habe, sei dies "ein Zeichen für politische Konsequenz".

Gleichwohl seien aktuell im Zielabweichungsverfahren Fakten und fachliche Argumente ausgetauscht worden, die seitens der Kreisverwaltung und des Biosphärenzweckverbandes auch in das folgende immissionsschutzrechtliche Verfahren eingebracht worden seien. Die Einbeziehung der Verbandsversammlung des Biosphärenzweckverbandes sei nicht notwendig gewesen, "weil es sich schlicht um eine fachliche Stellungnahme im Rahmen der Anhörung ,Träger öffentlicher Belange' handelte".

Dass die erste Erweiterungsgenehmigung im Jahr 2011 aus dem Landratsamt kam, sei der Tatsache geschuldet, dass die Bauaufsichtsbehörde "bei der damals erfolgten, wesentlich kleineren Erweiterung baurechtlich gesehen keine andere Wahl hatte, als zu genehmigen, insbesondere nachdem von Seiten der damaligen Landesregierung das Zielabweichungsverfahren schon vorab positiv entschieden worden war", so der Kreis. Baurechtlich gesehen sei ein Steinbruch in der damals beantragten Größe "nichts anderes als ein ,Loch', das zu genehmigen ist, wenn dessen Wände standfest sind und der Gefahrenbereich abgezäunt ist". Die Sachlage beim heutigen Verfahren sei eine andere, da es sich vor allem um die rund dreifache Größe des ursprünglichen Vorhabens handele. Zudem habe die erste Erweiterung bereits gezeigt, welche Beeinträchtigungen und Gefahren von dem Betrieb für das Naturschutzgebiet in direktem Umfeld ausgehen können, woraus Gallo Konsequenzen ziehen wolle. Bei dieser neuen Größenordnung werde rechtlich gesehen auch ein immissionsrechtliches Verfahren zur Pflicht und eine "einfache Baugenehmigung" sei hier nicht mehr ausreichend.

Der Bexbacher Gallo bestätigte gegenüber unserer Zeitung, dass er Diskussionen gegenüber aufgeschlossen sei, seine Heimatstadt mit dem Kohlekraftwerk, das bald schließen könne, in die Biosphäre zu integrieren. Doch selbst wenn das Bexbacher Kraftwerk weiterbetrieben werden sollte, sei die Gestaltung des konkreten Zuschnitts einer "Beitrittsfläche" ein noch völlig offener Prozess. "Jedenfalls lässt sich die Situation zwischen Bexbach und Rubenheim aufgrund der Faktenlage schlicht nicht vergleichen", so Landrat Gallo abschließend.

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