Naturschützer sehen Windpark „mit größter Sorge“

Höchen · Es gibt Ängste, dass die natürliche Lebenswelt, insbesondere seltene Vogelarten, durch die Windräder bedroht werden könnte

(red) In einer gemeinsamen Erklärung haben sich die Naturschutzbeauftragten der Stadt Neunkirchen für Münchwies, der Gemeinde Dunzweiler, der Stadt Ottweiler für Lautenbach sowie der Stadt Bexbach für Höchen zum geplanten Windpark Höcherberg (wir berichteten) geäußert. Darin heißt es: "Wir sehen die im Januar bekannt gewordene Genehmigung von fünf Windrädern im Bereich des Höcherberges durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes mit der größten Sorge um die natürliche Lebenswelt der Region, insbesondere um streng geschützte Vogelarten." Die Genehmigung leide aus naturschutzfachlicher Sicht unter schweren und offenkundigen Mängeln. Exemplarisch wird in dem Schreiben der durch "Windradschlag gefährdete" Rotmilan hervorgehoben. Diese Art zähle weltweit nur maximal 29 000 Brutpaare, die zur Hälfte in Deutschland brüteten, mit einem Schwergewicht in Rheinland-Pfalz. "Angesichts der hohen Bedeutung des regionalen Vorkommens dieser streng geschützten Tierart am Höcherberg sind wir erschüttert darüber, dass das Landesamt für Umwelt im Genehmigungsverfahren überhaupt nicht an den äußerst verfahrensrelevanten Informationen interessiert war, die bei uns als den örtlich zuständigen Naturschutzbeauftragten der Kommunen vorliegen", heißt es weiter. So sei es nicht erstaunlich, dass die Begründung des Genehmigungsbescheids von völlig unzutreffenden Annahmen über die Gegebenheiten vor Ort ausgehe. Beispielsweise sei folgende Feststellung in dem Genehmigungsschreiben "schlicht unzutreffend": Der Rotmilan als besonders windkraftrelevante Vogelart ist im Untersuchungsgebiet auf Grundlage aller Quellen in geringer Frequenz nachgewiesen. "Diese Einschätzung ist übernommen aus einem vom antragstellenden Windkraftunternehmen beigebrachten Parteigutachten mit äußerst unvollständigen und inzwischen ohnehin veralteten Daten aus den Jahren 2012 und 2013. Das Vorhabengebiet ist in Wahrheit ein sehr intensiv genutztes Brut- und Jagdhabitat des Rotmilans", kontern die Umweltbeauftragten. Das vom Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz des Saarlandes der Genehmigung zugrunde gelegte Gutachten gebe nicht annähernd zutreffend die Fortpflanzungsstätten und Aktionsräume des Rotmilans im Vorhabengebiet wieder.

Der Kernraum der Wildkatze im Vorhabengebiet werde zwar anerkannt, so die Beauftragten, doch kalkuliere das Landesamt deren Vertreibung ein.

Die Umweltbeauftragten fordern das Landesamt für Umweltschutz und den Saarforst Landesbetrieb auf, alle Vollzugsmaßnahmen, insbesondere die Rodungen, einzustellen.

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