Wildschweine in Höcher Gärten unterwegs

Höchen · Die Einwohner von Höchen staunten nicht schlecht, angesichts aktueller Schäden in ihren Gärten und Wiesen, verursacht durch Wildschweine. Nun hat es hierzu eine Ortsbegehung unter anderem mit Ortsvorsteherin Eva-Maria Scherer gegeben.

 Wildschweine durchwühlen auch mal Gärten – wie etwa in Höchen. Foto: Marius Becker/dpa

Wildschweine durchwühlen auch mal Gärten – wie etwa in Höchen. Foto: Marius Becker/dpa

Foto: Marius Becker/dpa

Es ist immer wieder ein verstörender Anblick: durchwühlte Wiesen und Beete, die quasi nicht mehr als solche zu erkennen sind. Die Übeltäter: Wildschweine. Und auf die Schwarzkittel sind Höcher Bürgerinnen und Bürger richtig wütend. Davon berichtet die Ortsvorsteherin Eva-Maria Scherer.

Um hier zu handeln, habe jetzt eine ungewöhnliche Ortsbegehung in den Gärten von Anwohnern der Herrenfeldstraße und der Oberen Turmstraße in Höchen stattgefunden, so Scherer weiter. Nach mehreren Anrufen der Anwohner habe sie sich als Ortsvorsteherin bemüht, Hilfestellung anzubieten. Mehrmals, auch im Vorfeld, habe sich der Jagdpächter , Helmut Steitz, in dieser Sache engagiert. Dieser habe vor Ort mit den Leuten gesprochen und versprochen, im Rahmen seiner Möglichkeiten, zu unterstützen. Die Frage, die sich stellte: Welche Möglichkeiten gibt es überhaupt, hier Abhilfe zu schaffen? Dabei sei die oberste Jagdbehörde Saarbrücken ins Spiel gekommen. Eine Möglichkeit sei nämlich die Erteilung einer Schießerlaubnis bei Wildschweinschäden in befriedeten Bezirken, führte Scherer aus. Dies sei selten, aber durchaus auch schon praktiziert worden.

Scherer weiter: Zwei Behörden müssen dies in solch einer schwierigen Angelegenheit überprüfen. Die oberste Jagdbehörde jagdrechtlich und die Ortspolizeibehörde waffenrechtlich. Kommen bestimmte örtliche Begebenheiten zusammen, kann eine Schießerlaubnis erteilt werden. Dieses wurde auf Einladung der Ortsvorsteherin von Hubertus Lehnhausen, Leiter der obersten Jagdbehörde des Saarlandes, zusammen mit dem örtlichen Revierförster und Geschäftsführer der Jagdgenossenschaft, Heiner Scherer, sowie dem Jagdpächter überprüft. Das Ergebnis war: "Feuer frei im Garten" geht nicht, oder: eine Schießerlaubnis kann aus Sicherheitsgründen nicht erteilt werden.

 Bei einer Ortsbegehung in Höcher Gärten sollte ausgelotet werden, was getan werden kann, um Schäden durch Wildschweinen vorzubeugen. Foto: Eva-Maria Scherer

Bei einer Ortsbegehung in Höcher Gärten sollte ausgelotet werden, was getan werden kann, um Schäden durch Wildschweinen vorzubeugen. Foto: Eva-Maria Scherer

Foto: Eva-Maria Scherer
 Durchwühlte Wiese in Höchen. Foto: Eva-Maria Scherer

Durchwühlte Wiese in Höchen. Foto: Eva-Maria Scherer

Foto: Eva-Maria Scherer

Die Begehung habe sich doch noch als sinnvoll erwiesen, denn seitens der Jagdgenossenschaft wurde - auch auf Anregung der Fachleute - signalisiert, dass mit Hilfe eines Elektrozaunes Abhilfe geschaffen werden kann. Im Vorstand der Jagdgenossen wurde die Anschaffung eines entsprechenden Elektrozaunes angeregt. Mit dieser Maßnahme hätten dann die betroffenen Grundstückseigentümer Zeit, ihre Zäune "wildfest" zu machen. Das heißt auf jeden Fall mal dicht und richtig gespannt. Hier waren die Zäune auch schon 25 oder 30 Jahre alt, ein leichtes Spiel für die Wildschweine. Mit Sicherheit werde dies auch nicht der letzte Einfall des "Schwarzwildes" in private Gärten sein. Die Hilfestellung der Jagdgenossenschaft, diesen Zaun aufzustellen, sei rein freiwillig. Denn: Wühlen Wildschweine die Gärten von Privatleuten um, müssen weder Jäger noch die Jagdgenossenschaft für den Schaden aufkommen. Sie zahlen nur, wenn die Schäden in jagbaren Gebieten stattfinden, erläuterte Scherer und versichert: Die örtlichen Jäger werden alles dafür tun, die Wildschweinpopulation einzudämmen. Auch Jagdpächter Steitz werde bemüht sein, dort, wo er mit seinem Gefährt hinkommt, die Flächen wieder zu bereinigen.

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