FDP: Streichung der Beiträge noch nicht in trockenen Tüchern

Bexbach · Der FDP-Stadtverband Bexbach sieht die von der CDU verbreitete Nachricht, dass Anwohner der Innenstadt definitiv keine Sanierungsbeiträge zahlen müssen (wir berichteten), noch nicht in trockenen Tüchern. „Fakt ist, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 20.

März erst Ende Mai veröffentlicht wird", so Norbert Brass in einer Pressemitteilung. Außerdem halte das Bundesverwaltungsgericht weiterhin an der Forderung fest, dass eine Erhebung von Ausgleichsbeiträgen der Aufhebung der Sanierungssatzung bedürfe. Ein entsprechender Antrag von FDP und Grünen sei in der Stadtratssitzung am 10. September von der CDU abgelehnt worden.

Außerdem könne gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Das Bundesverwaltungsgericht habe das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Nordrhein-Westfalen nur im Ergebnis und nicht in der Sache bestätigt. "Dies hat auch die Stadt Bexbach erkannt. Bürgermeister Thomas Leis hat deshalb nach Vorliegen und Rechtskraft des Urteils eine juristische Prüfung angekündigt, ob der Urteilsspruch auch auf die Sanierungsangelegenheit in Bexbach angewendet werden kann", so die FDP weiter.

"Fakt ist, dass alle im Stadtrat vertretenen Parteien eine Zahlung von Ausgleichsbeiträgen ablehnen. Fakt ist auch, dass die vom Stadtrat in seiner Sitzung vom 18. Juli 2013 beschlossene Aussetzung der Erhebung von Ausgleichsbeiträgen einer Verwaltungsempfehlung folgte, als Resultat eines Gutachtens, das die Stadt Bexbach in Auftrag gegeben hatte."

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