Unfalltod im Holidaypark – Gericht verurteilt 22-Jährigen

Neustadt/Weinstraße · Ein Schuldspruch, zwei Freisprüche: Damit endet der Prozess um den tragischen Unfalltod eines elfjährigen Mädchens im Holidaypark Haßloch. Die Eltern sind damit nicht zufrieden.

Ein elfjähriges Mädchen stirbt im Holidaypark Haßloch - überrollt von den Plattformen eines Fahrgeschäfts. Wegen dieses Dramas im Pfälzer Freizeit-Park hat das Amtsgericht Neustadt/Weinstraße am Freitag den ehemaligen Bediener des Karussells wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 22-Jährige habe in zwei Fällen seine Sorgfaltspflicht verletzt, sagte Richter Alexander Melahn. "Er wird damit zu leben haben, dass er den Tod eines Kindes verschuldet hat." Zwei mitangeklagte Ex-Vorgesetzte des jungen Mannes sprach er frei. Die Eltern des Mädchens, die als Nebenkläger auftraten, zeigten sich enttäuscht. Ihre Anwälte hatten Haftstrafen für die beiden Vorgesetzten gefordert. Angesichts der Schlampigkeit, die in dem Park geherrscht habe, sei es "ein Unding, dass die beiden freigesprochen wurden", sagte die 34 Jahre alte Mutter des Mädchens aus Kelsterbach bei Frankfurt.

Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft "Spinning Barrels" ("Drehende Fässer") gestürzt, das sie mit ihrer Mutter betreten hatte. Sie wurde von den Plattformen überrollt und tödlich verletzt.

Richter Melahn sah es als erwiesen an, dass der 22-Jährige entgegen der Vorschriften die Tür zum Fahrgeschäft offengelassen hatte, so dass Mutter und Tochter zu einem Zeitpunkt in das Karussell gelangten, zu dem dies nicht mehr hätte sein dürfen. Außerdem habe er vor dem Start nicht noch einmal zur Tür geschaut. Der 22-Jährige hatte bis zuletzt gesagt, er habe die Tür geschlossen. Es sei aber unwahrscheinlich, dass Mutter und Tochter über die Absperrung geklettert seien, sagte der Richter. Er verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. Der junge Mann hatte zugegeben, dass er ohne den Hinweis "Achtung, die Fahrt beginnt" gestartet war. Das sei ihm bei der Einweisung nicht gesagt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dies seinen Vorgesetzten zur Last gelegt. Der Richter sagte, im Endeffekt spiele es keine Rolle, ob die Durchsage ausreichend kontrolliert worden sei, da auch bei einer Durchsage zu wenig Zeit zum Reagieren gewesen wäre. Der Staatsanwalt will Rechtsmittel prüfen. Die Anwälte der Eltern kündigten solche an.

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