SZ-Leserreporter tappt in Erotik-Abzock-Falle

Schmelz · Nur durch Zufall hat ein SZ-Leserreporter bemerkt, das ihm unbemerkt ein dubioses Erotik-Abo angedreht wurde. Die Verbraucherzentrale Saarland gibt Tipps, wie man sich gegen die Tricks der Abzocker schützen kann.

Als er zufällig auf sein Prepaid-Smartphone schaut, entdeckt Alfred Bach aus Schmelz , eine dubiose Nachricht. "Ihr Service FULL VOD-6804 (max. 9.99 Euro/7 Tage) von Net mobile wurde eingerichtet", liest Bach zu seinem Schrecken. "Zunächst verstand ich nur Bahnhof", erinnert sich der SZ-Leser-Reporter. Weil er glaubte, dass sein Telekommunikations-Anbieter O 2 der Absender wäre, habe er bei dessen Kundenservice angerufen und nachgefragt. Der Mitarbeiter habe ihm mitgeteilt, dass Bach sich wohl ein Erotik-Abo eingefangen habe, berichtet Bach. Auf seinen Einwand, dass er weder auf einer Erotik-Seite gewesen sei, noch ein Abo bestellt habe, habe ihm der freundliche O2-Mitarbeiter geantwortet: Das passiert des Öfteren, aber er könne da nichts machen.

Ihm sei jedoch geraten worden, sofort eine Mail an den Anbieter Billinfo mit der Bitte um Erklärung beziehungsweise Kündigung des Vertrages zu schicken, was er auch umgehend getan habe. "Dein Abo FULL VOD-6804 ist gestoppt, war in der Antwort zu lesen", die Bach per SMS geschickt wurde. "Ohne Entschuldigung und ohne Unterschrift und dann auch noch ein süffisantes Du in der Anrede. Ich finde das Ganze eine unverschämte Abzocke und ganz große Sauerei", ist der SZ-Leser-Reporter verärgert. In erster Linie würde ihn aber nicht die verlorenen zehn Euro sehr ärgern, sondern die Tatsache, dass so wahrscheinlich viele ältere Menschen permanent abgezockt werden und sich nicht zu wehren wissen.

Um andere Leser vor dieser Masche zu warnen, wandte sich Bach an unsere Redaktion und hatte sogar gleich einen Tipp zur Vermeidung solcher Abzocke parat: Der Kunde soll bei seinem Anbieter eine kostenlose Sperre für sogenannte Mehrwertdienste einrichten. Ein Anruf genüge in der Regel.

Eine so genannte Drittanbieter-Sperre einrichten zu lassen sei auch immer der erste Rat der Verbraucherzentrale des Saarlandes, so Sabine Wilhelm. Die von Bach beschriebene Riesen-Abzockmasche komme sehr oft vor, weiß die Beraterin aus der alltäglichen Praxis. Die Sperre schütze jedoch nur vor zukünftigen Fällen. Bereits abgebuchte Beträge müssten dagegen zurückgefordert werden.

Betroffenen empfiehlt Sabine Wilhelm, die Rechnung ihres Telefonanbieters um die strittige Summe zu kürzen, die Anschrift der Drittfirma anzufordern und bei dieser schriftlich Widerspruch gegen die Forderung einzulegen. Entsprechende Musterbriefe sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Saarland unter www.vz-saar.de zu finden. In dem Schreiben sollte auch ein Nachweis über den Abschluss des Vertrages angefordert werden, so die Beraterin weiter. Kann dieser nicht erbracht werden, sei die Forderung hinfällig.

Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie eine E-Mail an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter .

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