Helfer benötigen Führungszeugnis

Saarbrücken/Lebach · In der Landesaufnahmestelle in Lebach ist bereits ein freiwilliger Helfer wegen einer Vorverurteilung entlassen worden. Künftig müssen Ehrenamtler Führungszeugnisse vorlegen, wenn sie dort mithelfen wollen.

 Tausende Flüchtlinge leben zeitweilig in der Erstaufnahmestelle Lebach. Sie sollen besser geschützt werden. Foto: Oliver Dietze

Tausende Flüchtlinge leben zeitweilig in der Erstaufnahmestelle Lebach. Sie sollen besser geschützt werden. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD ) hat gefordert, junge Flüchtlinge und geflüchtete Frauen in deutschen Aufnahmeeinrichtungen besser vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen. Dabei sagte Schwesig, dass sie auch von den Mitarbeitern in den Unterkünften polizeiliche Führungszeugnisse fordern wolle. Sie verwies dabei auf einen Bericht von Unicef, der Vergewaltigungen von Frauen, sexuelle Gewalt und Übergriffe gegen Kinder auch durch Personal und Helfer in deutschen Asylunterkünften beklagt. Bisher seien nur Einzelfälle dokumentiert, so Schwesig. Sie gehe aber davon aus, dass die Dunkelziffer wesentlich höher liege.

Die Saar-Landesregierung fordert ab sofort polizeiliche Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Helfern in der Erstaufnahmestelle in Lebach. "Das Saarland unterstützt die Forderung der Bundesministerin und wird kurzfristig, soweit noch nicht erfolgt, die in der Kinderbetreuung eingesetzten ehrenamtlichen HelferInnen bitten, entsprechende Dokumente vorzulegen", sagte Annette Reichmann, Sprecherin von Saar-Sozialministerin Monika Bachmann (CDU ) der SZ auf Anfrage. Diese Maßnahme werde von den derzeit engagierten Helfern befürwortet, betonte Reichmann. Im Rahmen von zwei Informationsveranstaltungen, zu denen das Sozialministerium geladen hatte, habe eine Fachberaterin der Beratungsstelle SOS-Kinderschutz ehrenamtlich Engagierte bereits über Möglichkeiten und Maßnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Kinderschutzes in der Landesaufnahmestelle Lebach informiert. Anfang 2016 soll es einen weiteren Workshop in Saarbrücken geben. Ziel sei es, mit allen in der Kinderbetreuung tätigen Personen Leitlinien für die Arbeit mit Flüchtlingskindern in Lebach zu entwickeln.

Eine Feststellung der Eignung der Ehrenamtler erfolge "im Rahmen des Einsatzes des ehrenamtlich Helfenden, der in der Regel nicht alleine, sondern vielmehr begleitet von Fachkräften erfolgt", sagte Reichmann. Die Helfer würden vom Sozialministerium registriert.

Bei einem ehrenamtlichen Helfer, der nicht in der Kinderbetreuung in Lebach engagiert gewesen sei, habe eine Vorverurteilung wegen Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt, kinderpornografischen Delikten oder Kindesmissbrauch vorgelegen, erklärte Reichmann. Wie diese Person ausfindig gemacht wurde, wusste Reichmann nicht. Die Person sei von ihren Aufgaben in der Flüchtlingsarbeit entbunden worden.

Zur Frage, ob es in saarländischen Flüchtlingseinrichtungen bereits die von Bundesfamilienministerin Schwesig genannten Übergriffe auf Flüchtlingsfrauen und -kinder gegeben habe, sagte Reichmann, dass bei der Erfassung von Straftaten für die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bei den Angaben zum Opfer bislang das Merkmal "Flüchtling/Asylbewerber" fehle. Dieses Merkmal solle erst zur Erfassung für das Jahr 2016 eingeführt werden. Dennoch habe die Recherche Folgendes ergeben: Weder im Jahr 2014 noch im Jahr 2015 seien im Bereich der Landesaufnahmestelle in Lebach sexuelle Übergriffe auf Flüchtlingsfrauen oder Flüchtlingskinder bekannt geworden. 2015 seien der Kripo jedoch sieben gewalttätige Übergriffe auf Flüchtlingsfrauen bekannt geworden. Dabei handelte es sich den Angaben zufolge nach bisherigen Ermittlungen in fünf Fällen mutmaßlich um Flüchtlingsmänner, die im Verdacht stehen, gewaltsam gegen Flüchtlingsfrauen vorgegangen zu sein. In einem Fall soll ein Bediensteter der Landesaufnahmestelle in Lebach eine Frau geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken konnte zu dem Ermittlungsstand der sieben Fälle gestern aus arbeitsökonomischen Gründen noch keine Stellungnahme abgeben.

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