Ab Montag stehen in Lebach dauerhaft drei stationäre Blitzer

Lebach · Höhere Verkehrssicherheit verspricht sich die Stadt Lebach von drei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen. Die Geräte sind schon aufgestellt, sind aber noch verhüllt. Ab Montag, 15. September, gehen sie in Betrieb.

 Noch ist sie verhüllt: die Geschwindigkeitsmessanlage in Landsweiler. Foto: Stadt Lebach

Noch ist sie verhüllt: die Geschwindigkeitsmessanlage in Landsweiler. Foto: Stadt Lebach

Foto: Stadt Lebach

Geschwindigkeitsübertretungen werden oft und gerne als Kavaliersdelikte angesehen. Doch insbesondere innerörtlich sind zu schnelle Fahrzeuge eine Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Die kürzlich vorgestellte Unfallstatistik der Polizeiinspektion Lebach (wir berichteten) spricht dabei eine deutliche Sprache: Von 577 registrierten Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr auf Lebacher Bann gehen 92 auf zu schnelles Fahren zurück, das sind etwa 16 Prozent.

Der Lebacher Stadtrat hat sich daher dazu entschlossen, einem Modellprojekt zuzustimmen, das für die Dauer von vorerst drei Jahren den Einsatz von drei stationären Geschwindigkeitsmessanlagen vorsieht. Partnerin der Stadt Lebach ist dabei die in Jena ansässige Jenoptik AG , die deutschlandweit die Marktführerschaft für Anlagen dieser Art innehat. Sie stellt die Anlagen auf und wartet deren Technik. Es handelt sich bei den Anlagen um reine Geschwindigkeitsmessanlagen, die erst dann ausgelöst werden, wenn ein Fahrzeug als zu schnell vom Laserabtaster erfasst wird. Durch entsprechende Software wird dafür Sorge getragen, dass nur das Gesicht des Fahrzeugführers auf den Fotos kenntlich bleibt; die übrigen Insassen werden unkenntlich gemacht.

Der dabei generierte Datensatz enthält Foto, Messstelle, Uhrzeit, Geschwindigkeit und Klassifikation des Fahrzeugs. Innerhalb weniger Augenblicke wird dieser Datensatz über ein gesichertes Netzwerk online an einen neutralen Server übertragen, von dem die Stadt Lebach auf die übertragenen Daten zurückgreifen kann. Daraufhin leitet das Ordnungsamt ein dem Bußgeldkatalog entsprechendes Verfahren ein.

Nach Jahresfrist werden die Ergebnisse der drei Standorte ausgewertet und dem Stadtrat vorgelegt, damit dieser über eventuelle Modifikationen oder Erweiterungsmöglichkeiten des Modellprojektes beraten und entscheiden kann.

lebach.de

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