Knöllchen aus Luxemburg werden nicht nachgeschickt

Luxemburg-Stadt · Wer im Großherzogtum keinen Parkschein für sein Auto mit ausländischem Kennzeichen löst und den entsprechenden Strafzettel nicht bezahlt, wird über die Grenzen Luxemburgs hinaus nicht verfolgt.

 Mit einer Kralle werden Wiederholungstäter bestraft. Foto: ols

Mit einer Kralle werden Wiederholungstäter bestraft. Foto: ols

Foto: ols

Autofahrer, die in Luxemburg parken ohne zu bezahlen, riskieren eine Geldstrafe zwischen 24 und 49 Euro. Wer einen Parkschein gelöst hat und die Zeit überschreitet, muss zwischen zwölf und 24 Euro bezahlen. Doch wenn das Auto im Saarland zugelassen ist, ist die Versuchung groß, den Strafzettel nicht zu bezahlen. Denn die Knöllchen werden ins Ausland nicht nachgeschickt. Wer also nicht auf frischer Tat ertappt wird, wird auch nicht belangt, wenn er die Summe nicht zahlt.

Doch saarländische Autofahrer, die unter diesen Vorzeichen Wiederholungstäter werden, könnten eine böse Überraschung erleben. "Das Kennzeichen eines Parksünders, der seinen Strafzettel nicht bezahlt hat, gelangt in eine Datenbank", erklärt Chefkommissar Serge Arendt von der luxemburgischen Polizei . Ab rund 100 Euro für offene Strafzettel muss der Autobesitzer damit rechnen, dass sein Wagen vielleicht beim nächsten Ausflug nach Luxemburg mit einer Parkkralle an einem Rad festgesetzt wird. "Um die loszuwerden, muss der Autobesitzer alle bisherigen Schulden begleichen", sagt Arendt. In dieser Hinsicht gab es bereits sehr krasse Beispiele: "Vor zwei Wochen hatten wir den Fall eines ausländischen Fahrers, der offene Verwarnungsgelder von insgesamt 886 Euro hatte", beschreibt Arendt. Da sei klar gewesen, dass sein Wagen sofort mit einer Kralle festgesetzt wird.

Ganz anders ist die Praxis bei Verkehrsdelikten - wenn jemand zu schnell oder ohne Gurt fährt, eine rote Ampel missachtet oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzt. In den meisten Fällen wird das Auto direkt von den Beamten angehalten. Überschreitet der Fahrer die Geschwindigkeit um 50 Prozent (mit einer Toleranz von drei Prozent), ist er seinen Führerschein los. Die luxemburgische Polizei darf keinen ausländischen Führerschein einziehen. Dennoch "wird der Führerschein ‚virtuell' eingezogen, was zur Folge hat, dass der Fahrer nicht weiter fahren darf", sagt Arendt. Entweder springt der Beifahrer ein oder der Raser muss sich abholen lassen.

Wer als Temposünder geblitzt wird und nicht direkt angehalten wird, bekommt Post - auch im Saarland. "Bei acht Verkehrsdelikten wird der Austausch der Daten von Autos und Autobesitzern durch den Prümer Vertrag geregelt", so Arendt. Elf EU-Mitgliedstaaten - darunter Frankreich, Deutschland und Luxemburg - haben dieses zwischenstaatliche Abkommen unterzeichnet, das der Polizei ermöglicht, direkt auf Daten zurückzugreifen, die von den Behörden der anderen Länder geführt werden. Im gemeinsamen Zentrum von Polizei und Zoll (GZ) im Großherzogtum sitzen deutsche und luxemburgische Beamte Tür an Tür. "Wir haben zu den deutschen Kollegen einen ganz guten Draht", freut sich Arendt. "So können die Kollegen auch direkt für uns überprüfen, ob der saarländische Fahrer, den wir gerade angehalten haben und der vorgibt, seinen Führerschein zu Hause vergessen zu haben, in Deutschland bereits unter Fahrverbot steht."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort