Stadt gewinnt gegen Disco A 8

Zweibrücken · Das Verwaltungsgericht Neustadt hat die Klage des Betreibers der Zweibrücker Discothek A8 gegen die Stadt Zweibrücken zurückgewiesen. Die Begründung liege laut Gericht noch nicht vor. In der Verhandlung ging es um den Vergnügungssteuer-Bescheid für das Jahr 2013. Stadtsprecher Heinz Braun erläuterte, der Disco-Betreiber müsse nun 10 236 Euro für das Jahr 2013 zahlen. Nachdem das Verwaltungsgericht die Basis der Vergnügungssteuer-Forderung für rechtens erkannt habe, werde die Stadt nun auch die Bescheide für die Folgejahre verschicken, kündigte Braun an. Die Stadtverwaltung hatte argumentiert, die Disco falle unter die Rubrik "Tanzveranstaltungen" der Zweibrücker Vergnügungssteuer-Satzung - und habe anhand geschätzter Besucherzahlen 20 Prozent der Eintrittspreise als Vergnügungssteuer verlangt.

Der Rechtsanwalt der Discothek hält den Steuerbescheid für "verfassungswidrig". Er kündigte an, Rechtsmittel gegen das Verwaltungsgerichts-Urteil einzulegen. Bis zu einer weiteren Entscheidung könne es aber zu spät für die Discothek sein - denn die Bescheide seien so unverhältnismäßig hoch, dass sie die Disco in die Insolvenz zu treiben drohten.

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