Schüsse in Trier – Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Trier · Einen Tag nach den Schüssen in einem Parkhaus hat das Amtsgericht Trier Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen erlassen. Dem 30 Jahre alten Mann wird Diebstahl mit Waffen und Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte.

Der Mann hatte demnach am Mittwoch in einer Vernehmung eingeräumt, am Vormittag mit einer Waffe in dem Parkhaus in der Trierer Innenstadt geschossen zu haben. Bislang gebe es keine Erkenntnisse, dass Personen verletzt oder Sachen beschädigt wurden. Wegen der Schüsse hatte es einen Großeinsatz der Polizei gegeben. Gegen 17 Uhr war der Mann in einem Elektronik-Fachmarkt widerstandslos festgenommen worden.

Neben der Schreckschusswaffe, an der frische Gebrauchsspuren entdeckt wurden, hatte der Tatverdächtige bei seiner Festnahme ein Butterflymesser bei sich, das ebenfalls sichergestellt wurde. Weiter wurden bei ihm mehrere DVDs gefunden, die er mutmaßlich in Diebstahlsabsicht in seine Kleidung gesteckt hatte. Der Mann aus dem Raum Trier sei in der Vergangenheit bereits wegen des Erwerbs von Betäubungsmitteln strafrechtlich in Erscheinung getreten und deswegen im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

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