Trierer Richter halten am Schutz syrischer Flüchtlinge fest

Trier · Das Verwaltungsgericht Trier hält an seiner Rechtsprechung zum Schutz syrischer Flüchtlinge fest. Eine Verhandlung mehrerer Klagen von Syrern auf vollen Flüchtlingsstatus habe gezeigt, dass die bisherige Praxis "jetzt erst recht" richtig sei, sagte der Präsident des Verwaltungsgerichts, Georg Schmidt. Auch weiterhin solle der Flüchtlingsstatus gewährt werden, wenn der Betroffene illegal aus Syrien ausgereist sei, in Deutschland einen Asylantrag gestellt habe und sich seit längerem hier aufhalte. "Nach unserer Erkenntnis droht aktuell den Menschen bei einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die politische Verfolgung."

Damit widerspricht das Trierer Gericht dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde ist der Auffassung, dass viele Syrer nur "subsidiären Schutz" bekommen und nicht als Flüchtlinge anerkannt werden sollen. Deswegen hat das BAMF bereits in 156 Fällen Berufung gegen ähnliche Urteile des Trierer Verwaltungsgericht beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt. Das Gericht in Trier ist landesweit für Asylklagen zuständig und hat in diesem Jahr bereits in Hunderten Fällen Klagen von Syrern Recht gegeben. Der subsidiäre Schutzstatus hat zur Folge, dass die Betroffenen eine Aufenthaltsberechtigung von nur je einem Jahr haben - statt drei Jahren beim Flüchtlingsstatus . Das Berufungsverfahren beim OVG sei Anlass für das Trierer Gericht gewesen, seine Rechtsprechung grundsätzlich zu überprüfen.

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