Urteil für Mord an Schülerin bestätigt

Trier · Die Verurteilung eines Mannes zu einer lebenslangen Haftstrafe für den Mord an einer Trierer Schülerin ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Trier gestern mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof (BGH) die Revision des Angeklagten als unbegründet. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Landgericht hatte den Mann am 1. Februar dieses Jahres wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung verurteilt. Es sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alte Maler und Lackierer das Mädchen im März 2015 erstochen und ihre Leiche an einem Bahndamm bis zur Unkenntlichkeit verbrannt hat.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort