Für gerechtere Lastenverteilung

Losheim am See · Bürgermeister Christ plädiert dafür, die gesetzlichen Möglichkeiten so zu ändern, dass nicht nur Kurgemeinden, sondern auch Tourismuskommunen wie Losheim Tourismusabgaben erheben können. Die derzeitige Gesetzeslage sei nicht mehr zeitgemäß.

Die Gemeinde Losheim am See bedauert die Entscheidung des Landes, für Kommunen vorerst keine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, eine Tourismusabgabe zu erheben, wie dies in anderen Bundesländern schon längst der Fall ist. Das saarländische Wirtschaftsministerium hatte unlängst erklärt, vor einer dafür notwendigen Änderung des Kommunalabgabengesetzes die Erfahrungen aus Rheinland-Pfalz abwarten zu wollen (SZ vom 12. August).

"Auch in Rheinland-Pfalz besteht die Tourismusabgabe seit mehr als 20 Jahren. In nahezu allen touristischen Regionen gibt es die Möglichkeit pro Übernachtung eine Abgabe zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur zu erhalten", stellt hierzu Losheims Bürgermeister Lothar Christ (SPD ) klar. Im Saarland bleibt es hingegen aus seiner Sicht "ein Zwei-Klassen-Recht im Bereich des Tourismus": "Während Kurgemeinden eine Kurabgabe erheben dürfen, bleiben die Tourismuskommunen wie Losheim am See auf sich allein gestellt, das heißt sie müssen ihre laufenden Ausgaben für den Tourismus alleine aus dem Gemeindehaushalt finanzieren."

Die derzeitige Gesetzeslage (siehe Infokasten) ist nach Ansicht von Christ nicht mehr zeitgemäß. Aktuellen Entwicklungen und Gegebenheiten, wie sie sich für die Kommunen darstellen, trage das Gesetz nicht mehr Rechnung. Der Losheimer Rathauschef argumentiert: "Die Kurabgabe sollte einen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand der Kurgemeinden darstellen, den diese für Veranstaltungen wie Konzerte, sonstige musikalische und sportliche Events und so weiter, die sie zum Wohle und Unterhaltung ihrer Kurgäste durchführen, haben." In der heutigen Zeit kämen aber die Kurgäste aufgrund des Kostendrucks der Krankenkassen und der verkürzten Kuraufenthalte nur noch bedingt in den Genuss, außerhalb der Kureinrichtung irgendwelche Veranstaltungen und Events zu besuchen oder entsprechende Infrastrukturen zu beanspruchen. "Folglich sinkt auch die Forderung an die Kurorte, Entsprechendes vorzuhalten", findet Christ

Was für die Kurgemeinden demnach nur noch bedingt gelte, stelle umgekehrt immer größere Anforderungen an die Erholungs- und Tourismusgemeinden. "Wer heute Touristen anziehen und binden möchte, muss eine entsprechende Infrastruktur respektive Veranstaltungsprogramme vorhalten", betont der Losheimer Bürgermeister. Zwar verkenne die Gemeinde nicht, dass seitens des Wirtschaftsministeriums die Schaffung der touristischen Infrastrukturen gefördert werde. "Doch die Unterhaltung obliegt nachher alleine der Gemeinde." Gleiches gelte für die vielfältigen musikalischen und sportlichen sowie sonstigen gesellschaftlichen Veranstaltungen , die zur Anziehung und Bindung der Gäste führen. "Auch hier ist die Gemeinde alleine gefordert. Forderungen seitens der Gemeinde an das zuständige Ministerium, die Sonderlasten einer Tourismusgemeinde im Finanzausgleich zu berücksichtigen, werden mit Verweis auf die Gesetzeslage abgelehnt", kritisiert Christ.

Darüber hinaus eröffne die derzeitige Gesetzeslage auch keine Möglichkeit für die Gemeinde, die Unternehmen, denen die touristischen Einrichtungen, hier insbesondere im Umfeld des Stausees, Vorteile bieten, in die Finanzierung der Lasten mit einzubeziehen. Damit auch hier künftig eine gerechtere Lastenverteilung vorgenommen werden könne, sollte über eine generelle Neuregelung der gesetzlichen Voraussetzungen nachgedacht werden. Christ: "Was Kurgemeinden ermöglicht wird, sollte auch für Erholungs- und Tourismusorte gelten, denn hier hat tatsächlich eine Lastenverschiebung stattgefunden."

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 Aufwendige Groß-Veranstaltungen wie jüngst das Open-Air-Konzert mit Rapper Cro machen die Gemeinde Losheim am See attraktiv, verursachen aber auch hohe Kosten für die Kommune. Foto: rup

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Foto: rup

hintergrund Das saarländische Kommunale Abgabengesetz (KAG) erlaubt in Paragraf 11 nur Kommunen, deren Gebiet ganz oder teilweise als Kurort staatlich anerkannt ist, eine Abgabe oder Beitrag zur Deckung ihrer Aufwendungen für die Infrastruktur, sofern sie Kurzwecken dienen, beziehungsweise für zu diesen Zwecken durchgeführte Veranstaltungen und für die Werbung Kurabgaben respektive Kurbeiträge zu erheben. Im Saarland wird seit etwa seit zwei Jahren über die Einführung einer Tourismus-Abgabe diskutiert. Dafür würden, anders als bei der von Gästen zu zahlenden Kurabgabe, die Betriebe zur Kasse gebeten, also etwa Hotels und Gaststätten, aber auch Unternehmen, die nur mittelbar vom Tourismus profitieren, wie Bäckereien und Supermärkte. Die Befürworter, unter anderem der Deutsche Tourismusverband, sehen darin ein zusätzliches Finanzierungsmodell für den Tourismus, das den klammen Kommunen mehr Spielraum eröffnen würde. Die Gegner, etwa die Industrie- und Handelskammer, fürchten, dass das Saarland zum "Hochsteuerland" und der zusätzliche personelle und bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis stehen würde. cbe

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