Syrien-Rückkehrer aus Straßburg müssen ins Gefängnis

Straßburg · Die sieben Männer der sogenannten "Straßburger Zelle" sind gestern in Paris zu Haftstrafen von sechs bis neun Jahren verurteilt worden. Den Männern wird vorgeworfen, sich während eines Aufenthaltes in Syrien von Dezember 2013 bis April 2014 der Miliz des Islamischen Staates (IS) angeschlossen zu haben (wir berichteten).

Die sieben Angeklagten, die zwischen 24 und 27 Jahren alt sind, hatten in der Verhandlung die Reise nach Syrien zwar eingeräumt, dennoch beteuert, dass sie dort Machthaber Bashar Al-Assad bekämpfen wollten, und nach Frankreich zurückgekehrt waren, um sich nicht an internen Kämpfen zwischen Rebellengruppen beteiligen zu müssen. Diese Aussagen hat die Kammer anscheinend nicht überzeugt, die sie als Gefährder betrachtete und weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt ist. Neben den Angeklagten waren drei weitere Mitgleider der "Straßburger Zelle" nach Syrien gereist. Zwei von ihnen starben dort. Während die sieben Angeklagten nach Frankreich zurückkehrten, blieb der zehnte Mann, Foued Mohamed-Aggad, in Syrien. Erst nach anderthalb Jahren machte sich dieser Mann, dessen Bruder gestern auf der Anklagebank saß, auf den Rückweg. 2015 gehörte er zum Terror-Kommando, das den Konzertraum Bataclan stürmte, und sprengte sich dort in die Luft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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