Die Grenze als Hindernis für das Sorgerecht der Eltern

Metz · Eine Trennung ist nie schön. Doch wenn binationale Paare auseinander gehen und die Eltern von zwei verschiedenen Ländern aus um das Sorgerecht streiten, wird die Lage richtig schwierig. Das zeigt ein Fall aus Metz und Völklingen.

Die Wohnung von Christian Joly in Metz ist schlicht eingerichtet. Nur in einem Zimmer gibt es pinkfarbene Möbel und Glitzer. Hier schlafen Jolys sechsjährige Zwillinge. Das letzte Mal war das im Mai, erzählt er. Seitdem hat er die Mädchen nur sporadisch gesehen, obwohl er für die Einhaltung seines Sorgerechts kämpft.

Dass seine Liebesgeschichte so enden würde, hätte sich der Franzose nie vorstellen können, als er seine damalige deutsche Freundin kennenlernte. Ein paar Monate, nachdem sie zu ihm nach Metz gezogen war, wurde sie schwanger. Doch nach der Geburt der Zwillinge ging die Beziehung in die Brüche. Nach der Trennung urteilte ein französisches Gericht 2011 über das Sorgerecht . Die Mädchen sollten bei der Mutter wohnen und jedes zweite Wochenende sowie die Hälfte der Schulferien beim Vater verbringen. Die Mutter zog nach Norddeutschland.

Kein regelmäßiger Kontakt

Joly bekam die Kinder kaum zu sehen. "Wir waren zwar getrennt, aber konnten damals noch gut miteinander reden. Wir haben uns darauf geeinigt, dass es für alle einfacher wird, wenn meine Ex-Freundin zurück ins Grenzgebiet zieht", erklärt er. 2013 zog die Frau mit den Kindern nach Völklingen. Doch aus einem regelmäßigen Kontakt zu seinen Töchtern wurde nichts. Inzwischen hatte sich die Beziehung zu seiner Ex-Freundin verschlechtert. "Sie bringt mir die Kinder, wenn es ihr passt, wenn sie zum Beispiel auf Dienstreise muss", klagt Joly. Er behauptet, von den seit 2013 ihm zustehenden Tagen habe er seine Kinder nur an 52 Tagen bei sich gehabt. "25 Tage in den durch das Sorgerecht geregelten Zeiten und 27 Tage außerhalb dieser Zeiten, weil es der Mutter gut passte." Manchmal biete ihm die Mutter an, die Kinder bei ihr in Völklingen zu besuchen. Das reiche ihm aber nicht. "Im Urteil steht, dass die Mutter akzeptieren soll, dass ich auch Zeit allein mit meinen Kindern verbringe", sagt er.

Der Metzer ist traurig über die seltenen Besuche. Das deutsche Recht schütze die Mutter und verhindere, dass das französische Urteil umgesetzt werde. Nachdem die Mutter das Urteil nicht anfocht, wurde dieses im November 2011 nach Deutschland übermittelt.

Über die eigenwillige Auslegung der Sorgerechtsentscheidung durch die Mutter hat sich Joly beim Jugendamt in Völklingen beschwert. "Dort hat man mir gesagt, dass Entscheidungen von französischen Gerichten im Saarland nicht umgesetzt werden. Das Unterhaltsgeld soll ich aber weiter bezahlen."

Dass das Jugendamt für die Umsetzung eines Urteils aus Frankreich grundsätzlich nicht zuständig ist, bestätigt Lars Weber von der Pressestelle des Regionalverbandes. "Die Rechtsprechung ist Sache des Familiengerichts. Nur wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann das Jugendamt eigenständig die Kinder von einem Elternteil wegnehmen."

Viele ähnliche Fälle

Joly ist kein Einzelfall. Um die Belangen von dutzenden Eltern in der gleichen Situation kümmert sich unter anderem Pierre-Yves Le Borgn'. Der 51-Jährige ist Abgeordneter der Franzosen im Ausland in der Nationalversammlung. Bisher habe sich ein binationaler Ausschuss um die Frage der tatsächlichen Kindesentführung zwischen beiden Ländern gekümmert. "Die Lösung elterlicher Konflikte ohne Kindesentführung ist viel heikler, denn sie verweist auf grundlegende kulturelle und institutionelle Unterschiede zwischen beiden Ländern", sagt Le Borgn'. Dass es in Frankreich keine vergleichbare Institution wie das deutsche Jugendamt gebe, sei ein Teil des Problems.

Sollte also Christian Joly sein Sorgerecht vor einem deutschen Familiengericht erstreiten? Davon wird ihm abgeraten. Auch wenn deutsche Gerichte im Allgemeinen ein Urteil aus Frankreich anerkennen müssen, sind sie nicht dazu verpflichtet, wenn das Urteil gegen die öffentliche Ordnung verstößt, erklärt Florence N'Diaye, vom Centre Juridique Franco-Allemand an der Saar-Uni. "Das ist hier so ein Fall. Die Gefahr, dass ein im Ausland lebender Elternteil die Kinder entführt, wird immer höher als das Sorgerecht gestellt. Die einzige Möglichkeit wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, damit eine Grundsatzentscheidung gefällt wird."

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