Prozess am Verwaltungsgericht Ehemann droht Frau mit einer Axt: Polizei verhängt Hausverbot für zehn Tage

Saarlouis · Frauen, die vom Partner zu Hause bedroht werden, sind nicht schutzlos. Sie können die Polizei rufen und den Störer vor die Tür setzen lassen. Diese Eilmaßnahme gilt für bis zu zehn Tage. Dazu ein Fall vom Verwaltungsgericht.

Ein Ehemann, der wütend, alkoholisiert und mit einer Spaltaxt ausgerüstet auf seine Frau zugegangen war, durfte von der Polizei aus dem gemeinsamen Haus verwiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis entschieden. Die Klage des Mannes gegen die auf zehn Tage befristete Zwangsmaßnahme wurde abgewiesen. Der Saarländer hatte betont, dass er seine Frau nicht direkt bedroht und nicht angegriffen habe.

Diese massive Form von Gewalt ist nach Feststellung des Verwaltungsgerichts aber für ein Einschreiten der Polizei nicht erforderlich. Im Polizeirecht genüge eine Gefahr für Leib oder Leben, um vorbeugende Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Hierbei sei es nicht erforderlich, dass jemand die Axt erhebt und seinem Gegenüber konkret damit droht. Denn: "Allein das Mitführen der Axt begründet bereits ein gewisses Drohpotenzial". Das gelte umso mehr, wenn man sich die Vorgeschichte anschaue.

Im konkreten Fall gehe es um Häusliche Gewalt über einen Zeitraum von vier Jahrzehnten. Oder mit den Worten eines Polizeivertreters: "Auch die Hölle kann ein Zuhause sein." Insgesamt drei Mal sei der Ehemann wegen Körperverletzung bereits verurteilt worden. Er habe zudem mehrere Fernsehgeräte mit der Axt zerschlagen. Im Zuge diese Streitigkeiten würden der Mann und die Frau nun getrennt im gemeinsamen Einfamilienhaus wohnen. Sie in der einen, er in der anderen Etage. Eine richtige Abschlusstür gebe es dazwischen aber nicht. Und wenn der Mann friedlich und nicht betrunken sei, dann halte er sich auch regelmäßig in den Räumen seiner Frau auf. "Wenn er nichts trinkt, dann geht es ja", soll die Betroffene dazu gesagt haben. Und außerdem: "Wenn ich jetzt ausziehe, dann habe ich gar nichts mehr."

An einem späten Winterabend im November war es dann nach Feststellung der Polizei wieder so weit: Der Mann hatte etwa 1,3 Promille Alkohol im Blut und kam mit seinem Fernseher nicht zu Recht. Er glaubte offenbar, dass die Frau etwas an dem Gerät verstellt habe, griff zur Axt und ging in die Etage der Betroffenen. Die Frau rief die Polizei. Als die Beamten kamen, trafen sie einen wütenden, wüst gegen seine eingeschüchterte Frau schimpfenden Mann, der immer wieder in seine Etage ging, um noch etwas Wein zu trinken. Fazit der Polizei: "So können wir den Mann nicht dort lassen. Er ist aggressiv, betrunken und bewaffnet." Also verwiesen die Beamten den Mann aus der Wohnung.

Diese Eilmaßnahme - die vom Verwaltungsgericht im konkreten Fall abgesegnet wurde - ist von Gesetzes wegen auf zehn Tage befristet. Sie kann entsprechend verlängert werden, wenn eine Betroffene gegen den "Störer" zivilrechtliche Maßnahmen wie ein dauerhaftes Haus- oder Näherungsverbot beantragt.

Hilfe in Fällen Häuslicher Gewalt gibt es rund um die Uhr unter der kostenlosen bundesweiten Hilfenummer Tel.: 08000 116 016. Wichtige Ansprechpartner zu den Bürozeiten sind der Frauennotruf für vergewaltigte und misshandelte Frauen (Tel.: (0681) 3 67 67), die Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer Häuslicher Gewalt (Tel.: (0681) 37 99 61-0) sowie die Opferhilfeorganisation Weißer Ring (Tel.: (0681) 6 73 19).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort