Gericht urteilt über Mieterhöhung Achtung Risiko: Wer schweigt, der schadet sich manchmal selbst

München · Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. So lautet ein altes Sprichwort. Wer sich daran in rechtlichen Fragen hält, der geht ein Risiko ein. Denn manchmal gilt: Wer schweigt, der stimmt dem Gegenüber zu und muss am Ende zahlen. Dazu unser Rechts-Tipp.

 Psst: Sei schön still! Diese Geste kennt jeder.

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Foto: dpa-tmn/Franziska Koark

Wer zu freundlich, zu zurückhaltend oder einfach nur zu schweigsam im Leben ist, der wird oft von seinem Gegenüber überrollt. Und manchmal tappt so jemand ganz schnell in juristische Fallen. Eine davon ist die "stillschweigende Zustimmung" zu einem rechtlich bedeutsamen Tun. Sie kann dazu führen, dass ein verbindlicher Vertrag mit dem Gegenüber geschlossen wird. Verträge können nämlich schriftlich, mündlich oder auch stillschweigend und durch faktisches Tun geschlossen werden. Und das kann teuer werden.

Risiko bei vielen Geschäften im Alltag

Dieses Risiko besteht bei einer Vielzahl von Geschäften des täglichen Lebens. Das kann die Abholung des Autos aus einer Werkstatt sein, wo viel mehr getan wurde und nun bezahlt werden soll, als in Auftrag gegeben worden ist. Das kann das berühmte „darf es ein wenig mehr“ in einem Geschäft sein. Es kann auch die heimischen Vier Wände betreffen, für die plötzlich mehr Miete gefordert wird. Hier wie dort und anderenorts gilt in aller Regel: Wer ohne ausdrücklich erklärten Vorbehalt bezahlt, der stimmt dem Ganzen (stillschweigend) zu. Ob jemand dabei im Hinterkopf gegen die Zahlung ist und überlegt, das Ganze rechtlich prüfen zu lassen, ist im Nachhinein gleichgültig. Die stillschweigende Zustimmung zählt und man ist daran gebunden.

So war es auch in einem Fall, den das Amtsgericht München vor längerer Zeit zu entscheiden hatte. Dort ging es um ein Paar, dass 2006 eine Wohnung in der Hauptstadt von Bayern gemietet hatte. Im Jahr 2013 verlangte die Vermieterin daraufhin von den beiden Mietern die Zustimmung zur Mieterhöhung von 950 Euro auf 1140 Euro ab dem Monat April. Die Mieter rührten sich im Anschluss nicht. Sie überwiesen jedoch ab dem gewünschten Zeitpunkt die erhöhte Miete.

Streit über Mieterhöhung landet vor Gericht


Nach Feststellung des Gerichts hatten die Mieter damit der Mieterhöhung zugestimmt. Diese stillschweigende Zustimmung liege in der mehrfachen Überweisung der erhöhten Miete. Schon die einmalige Zahlung der geforderten Miete, jedenfalls jedoch die mehrmalige Überweisung könne nur so verstanden werden, dass dem Verlangen nach höherer Miete ohne Vorbehalt zugestimmt wird.

Damit hätten die die Mieter auch auf mögliche Rechte gegen den Vermieter verzichtet. Denn: Auch einem unwirksamen Mieterhöhungsschreiben könne verbindlich zugestimmt werden. Die Hinweise der Mieter, eigentlich sei das Verlangen der Vermieterin unwirksam gewesen, begründe deshalb kein Rechtsschutzbedürfnis für die Klage. Die Mieter hätten ohne entsprechenden Vorbehalt bezahlt und somit diese kritische Rechtsauffassung nicht weiterverfolgt (Az.: 452 C 11426/13).

Unsere Rechts-Tipps: Im Alltag stellen sich viele rechtliche Fragen. Die Gerichte haben sie oft schon vor längerer Zeit beantwortet. Wir suchen nach dem passenden Fall in unserem Archiv von Recht-Spezial und liefern so mit alten Urteilen die Antworten auf aktuelle Fragen.

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